Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.    Das vorgelegte Integrierte Stadtentwicklungskonzept und Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept wird im Sinne eines Entwicklungskonzepts gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 i. V. m. § 171b Abs. 2 BauGB für das weitere Verwaltungshandeln als Leitlinien der Stadtentwicklung der Stadt Dinklage beschlossen.

2.    Der Stadtrat der Stadt Dinklage beauftragt die Stadtverwaltung mit der Umsetzung der Zielstellung und Maßnahmen des Stadtentwicklungskonzepts entsprechend der finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten und beauftragt die Stadtverwaltung mit Bemühungen, um Mittel im Rahmen von Förderprogrammen.

3.    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die beschlossenen Handlungsfelder und Ziele des ISEKs teilräumige Konzepte zu erarbeiten und den Ausschüssen und dem Rat zur Umsetzung vorzulegen.

4.    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das vorgelegte Integrierte Stadtentwicklungskonzept im Bereich: Dinkelband, Innenstadt und Anbindung Burgwald entsprechend der formellen Vorgaben als Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept zusammenzufassen und beim Land Niedersachsen in der kommenden Bewerbungsphase (Start 1. Quartal 2024) zur Aufnahme im Städtebauförderprogramm für das Programmjahr 2025 vorzulegen.