Beschluss:
1. Das
vorgelegte Integrierte Stadtentwicklungskonzept und Integrierte Städtebauliche
Entwicklungskonzept wird im Sinne eines Entwicklungskonzepts gemäß § 1 Abs. 6
Nr. 11 i. V. m. § 171b Abs. 2 BauGB für das weitere Verwaltungshandeln als
Leitlinien der Stadtentwicklung der Stadt Dinklage beschlossen.
2. Der
Stadtrat der Stadt Dinklage beauftragt die Stadtverwaltung mit der Umsetzung
der Zielstellung und Maßnahmen des Stadtentwicklungskonzepts entsprechend der
finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten und beauftragt die Stadtverwaltung
mit Bemühungen, um Mittel im Rahmen von Förderprogrammen.
3. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, für die beschlossenen Handlungsfelder und
Ziele des ISEKs teilräumige Konzepte zu erarbeiten und den Ausschüssen und dem
Rat zur Umsetzung vorzulegen.
4. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, das vorgelegte Integrierte
Stadtentwicklungskonzept im Bereich: Dinkelband, Innenstadt und Anbindung
Burgwald entsprechend der formellen Vorgaben als Integriertes Städtebauliches
Entwicklungskonzept zusammenzufassen und beim Land Niedersachsen in der
kommenden Bewerbungsphase (Start 1. Quartal 2024) zur Aufnahme im
Städtebauförderprogramm für das Programmjahr 2025 vorzulegen.