Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

a)       Es wird beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 76 „Südliche Burgstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften eine Neuaufstellung vorzunehmen (Aufstellungsbeschluss). Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen.

b)      Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Südliche Burgstraße“ – Neuaufstellung – mit örtlichen Bauvorschriften (Planzeichnung und Begründung) wird mit der Änderung angenommen, dass eine textliche Festsetzung zur Mindestanzahl von Stellplätzen je Wohneinheit zwischen 50 m² - 100 m² 2 Einstellplätze getroffen wird. Er ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und im Internet zur Einsichtnahme bereit zu stellen. Parallel dazu sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.