Beschluss:
a) Die während der öffentlichen Auslegung und der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
25 „Bahnhof-, Droste- und Rombergstraße“ – Neuaufstellung – mit örtlichen
Bauvorschriften eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur
Drucksache abgewogen (inkl. Verschiebung des Wendeplatzes)
b)
Der
Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhof-, Droste- und Rombergstraße“ – Neuaufstellung –
mit örtlichen Bauvorschriften wird unter Berücksichtigung der Abwägung zu a)
und der ergänzenden Vorschläge der Verwaltung einschl. Begründung als Satzung
beschlossen. Gleichzeitig wird die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 25
„Bahnhof-, Droste- und Rombergstraße“ aus dem Jahr 1971 beschlossen.