Feststellungsbeschluss:
Der Stadtrat stellt gem. § 52 Abs. 1 NKomVG fest, dass Frau Birgit Sandmann ihren Sitz im Stadtrat mit Wirkung zum 01.01.2024 verliert.
Feststellungsbeschluss:
Der Stadtrat stellt gem. § 52 Abs. 1 NKomVG fest, dass Frau Birgit Sandmann ihren Sitz im Stadtrat mit Wirkung zum 01.01.2024 verliert.