Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, für den Bereich der Bebauung beidseitig der Kettelerstraße sowie zwischen Quakenbrücker Straße und Holthausstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Nr. 113 „Kettelerstraße/Quakenbrücker Straße“ erhalten und im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Der Geltungsbereich wird entsprechend der Anlage zur Drucksache festgelegt.