Betreff
Benennung der Ausschussmitglieder und deren Vertreter
Vorlage
DS-18-0015
Art
Sitzungsvorlage

Von den Fraktionen und Gruppen sind die entsprechende Anzahl der Ausschussmitglieder und deren Vertreter für die einzelnen Ausschüsse zu benennen ( 71 Abs. 2 NKomVG). § 14 Abs. 4 der zurzeit geltenden Geschäftsordnung regelt hierzu folgendes:

 

"Ausschussmitglieder, die verhindert sind, können sich durch Ratsmitglieder der Fraktion / Gruppe, der sie angehören, vertreten lassen. Die Bestimmung der Vertreter für die Ausschussmitglieder erfolgt durch die Fraktion / Gruppe.

 

Fraktionen / Gruppen können jeweils durch eine begrenzte Anzahl von Vertretern - mit Angabe der Rangfolge der Vertretung - für die einzelnen Ausschüsse oder für sämtliche Fälle einer Verhinderung benennen. Die von den Fraktionen / Gruppen benannten Vertreter sind durch Ratsbeschluss namentlich festzustellen. Die Vertretung gilt jeweils für die gesamte Sitzungsdauer. Vertreter /-innen können sich auch untereinander vertreten.

 

Ist ein Ausschussmitglied verhindert, an einer Sitzung des Ausschusses teilzunehmen, so hat er unverzüglich den für ihn benannten Vertreter /-in zu benachrichtigen."