Betreff
Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden
Vorlage
DS-18-0016
Art
Sitzungsvorlage

 

 

Die Zuteilung der Ausschussvorsitzenden auf die Fraktionen und Gruppen erfolgt nach § 71 Abs. 8 NKomVG in der Reihenfolge der Höchstzahlen - es gilt das sogen. "Zugreifverfahren". Die Fraktionen und Gruppen "greifen" in der Rangfolge der Höchstzahlen auf die Ausschussvorsitze zu und besetzen sie. Bei 4 Ausschüssen erhält die CDU den 1.und 2. Zugriff. Zwischen der SPD und dem BFD ist der 3. und 4. Zugriff zu losen bzw. eine vorherige Einigung zu erzielen. Die SPD übernimmt den Vorsitz im JFS; das BFD den Vorsitz im SKS. 

 

 

 

 

  

Berechnung:

 

CDU (13)                                   SPD (5)                            BFD (5)

 

: 1 = 13(1)                                  5   (3 oder 4 Los)             5 (3 oder 4  Los)

: 2 = 6,5 (2)                               2,5                                    2,5

: 3 = 4,33                                   ---                                     ---

: 4 = 3,25                                   ---                                     ---