Die Zuteilung
der Ausschussvorsitzenden auf die Fraktionen und Gruppen erfolgt nach § 71 Abs.
8 NKomVG in der Reihenfolge der Höchstzahlen - es gilt das sogen.
"Zugreifverfahren". Die Fraktionen und Gruppen
"greifen" in der Rangfolge der Höchstzahlen auf die
Ausschussvorsitze zu und besetzen sie. Bei 4 Ausschüssen erhält die CDU den
1.und 2. Zugriff. Zwischen der SPD und dem BFD ist der 3. und 4. Zugriff
zu losen bzw. eine vorherige Einigung zu erzielen. Die SPD übernimmt den
Vorsitz im JFS; das BFD den Vorsitz im SKS.
Berechnung:
CDU
(13)
SPD (5) BFD (5)
: 1 =
13(1)
5 (3 oder 4 Los)
5 (3 oder 4 Los)
: 2 = 6,5
(2)
2,5 2,5
: 3 =
4,33
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: 4 =
3,25
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