Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der
BGE besteht der Aufsichtsrat aus folgenden Mitglieder, und zwar aus dem
Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Dinklage und neun weitere Mitglieder, von
denen mindestens sechs Ratsmitglieder sein müssen. Drei Aufsichtsratsmitglieder
sollen aus der freien Wirtschaft benannt werden.
Die vorstehend genannten weiteren
Aufsichtsratsmitglieder werden vom Rat der Stadt Dinklage gemäß § 71 NKomVG
bestimmt und können jederzeit unter Beachtung des § 71 NKomVG vom Rat abberufen
und ersetzt werden.
Weiter ist im Gesellschaftervertrag geregelt, dass
die gewählten Mitglieder auch nach Ablauf der Wahlperiode im Amt bleiben. Für
die ausscheidenden Ratsmitglieder, Gisbert Dödtmann und Hiltrud Voßmann, sind
neue Vertreter zu benennen.