Betreff
Benennung der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Bau-, Grundstücks- und Erschließungs GmbH der Stadt Dinklage (BGE) und Beschlussfassung
Vorlage
DS-18-0017
Art
Sitzungsvorlage

Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der BGE besteht der Aufsichtsrat aus folgenden Mitglieder, und zwar aus dem Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Dinklage und neun weitere Mitglieder, von denen mindestens sechs Ratsmitglieder sein müssen. Drei Aufsichtsratsmitglieder sollen aus der freien Wirtschaft benannt werden.

Die vorstehend genannten weiteren Aufsichtsratsmitglieder werden vom Rat der Stadt Dinklage gemäß § 71 NKomVG bestimmt und können jederzeit unter Beachtung des § 71 NKomVG vom Rat abberufen und ersetzt werden.

 

Weiter ist im Gesellschaftervertrag geregelt, dass die gewählten Mitglieder auch nach Ablauf der Wahlperiode im Amt bleiben. Für die ausscheidenden Ratsmitglieder, Gisbert Dödtmann und Hiltrud Voßmann, sind neue Vertreter zu benennen.