a) Musikschule für den Landkreis Vechta
b) VR-Bank Dinklage-Steinfeld
c) Volksbank Oldenburg
d) Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
e) Oldenburgische Landschaft
f) Heimatbund für das Oldenburger Münsterland
g) Gesellschaft für Wohnungsbau Vechta
h) Versorgungskasse Oldenburg
i) Kommunaler Arbeitgeberverband Niedersachsen e. V. Hannover
j) Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Hannover
k) Kommunaler Schadensausgleich Hannover
l) Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg
m) Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
n) Landesfachverband der Standesbeamten Niedersachsen-Kreisverband Vechta
o) Sozialstation Dinklage-Steinfeld-Mühlen
p) Forstbetriebsgemeinschaft Dinklager Becken
q) Partnerschaftskomitee Dinklage-Epouville
r) Verein Pro Jugend Dinklage e. V.
s) VR-SOLAR Energiegesellschaft Dinklage-Steinfeld eG
Die Besetzung der Sitze in den Organen und
Zweckverbänden anderer Kommunalverbände und Vereine erfolgt durch Abstimmung.
Die Vertreter der VR-Solar Energiegesellschaft Dinklage-Steinfeld eG und der
Gesellschaft für Wohnungsbau (GEWOBAU) müssen gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG in
Verbindung mit § 67 NKomVG gewählt werden (Wahl durch den Rat).
Bezüglich der Besetzung der "unbesoldeten
Stellen" ist anzumerken, dass hierzu die vom Rat zu besetzenden Sitze in
den Organen von wirtschaftlichen Unternehmen, Zweckverbänden, von anderen
Kommunalverbänden und Vereinen gehören. Wenn auf Grund spezialgesetzlicher
Vorschriften durch die Vertretung mehrere unbesoldete Stellen gleicher Art zu
besetzen sind und keine entsprechenden spezialgesetzlichen Regelungen zur
Besetzung der Stellen bestehen, sind gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG die Vorschriften
des § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG anzuwenden. Stellen, die vom Bürgermeister
besetzt werden, sind aus dem Zuteilungsverfahren auszuklammern.
Ausgehend von der Besetzung nach der Wahlperiode
"2011 - 2016" - unter Abzug der Stellen, die vom Bürgermeister /
Verwaltung besetzt werden - würden 9 Stellen verbleiben. Gem. Verfahren
Hare/Hiemeyer berechnen sich die Sitze wie folgt:
CDU
= 5
SPD
= 2
BFD
= 2
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insgesamt = 9
Hinsichtlich der Besetzung wird auf die Anlage
verwiesen.