Betreff
Besetzung unbesoldeter Stellen in den nachstehenden Institutionen:
a) Musikschule für den Landkreis Vechta
b) VR-Bank Dinklage-Steinfeld
c) Volksbank Oldenburg
d) Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
e) Oldenburgische Landschaft
f) Heimatbund für das Oldenburger Münsterland
g) Gesellschaft für Wohnungsbau Vechta
h) Versorgungskasse Oldenburg
i) Kommunaler Arbeitgeberverband Niedersachsen e. V. Hannover
j) Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Hannover
k) Kommunaler Schadensausgleich Hannover
l) Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg
m) Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
n) Landesfachverband der Standesbeamten Niedersachsen-Kreisverband Vechta
o) Sozialstation Dinklage-Steinfeld-Mühlen
p) Forstbetriebsgemeinschaft Dinklager Becken
q) Partnerschaftskomitee Dinklage-Epouville
r) Verein Pro Jugend Dinklage e. V.
s) VR-SOLAR Energiegesellschaft Dinklage-Steinfeld eG
Vorlage
DS-18-0018
Art
Sitzungsvorlage

 

Die Besetzung der Sitze in den Organen und Zweckverbänden anderer Kommunalverbände und Vereine erfolgt durch Abstimmung. Die Vertreter der VR-Solar Energiegesellschaft Dinklage-Steinfeld eG und der Gesellschaft für Wohnungsbau (GEWOBAU) müssen gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 67 NKomVG gewählt werden (Wahl durch den Rat).

Bezüglich der Besetzung der "unbesoldeten Stellen" ist anzumerken, dass hierzu die vom Rat zu besetzenden Sitze in den Organen von wirtschaftlichen Unternehmen, Zweckverbänden, von anderen Kommunalverbänden und Vereinen gehören. Wenn auf Grund spezialgesetzlicher Vorschriften durch die Vertretung mehrere unbesoldete Stellen gleicher Art zu besetzen sind und keine entsprechenden spezialgesetzlichen Regelungen zur Besetzung der Stellen bestehen, sind gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG die Vorschriften des § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG anzuwenden. Stellen, die vom Bürgermeister besetzt werden, sind aus dem Zuteilungsverfahren auszuklammern.

Ausgehend von der Besetzung nach der Wahlperiode "2011 - 2016" - unter Abzug der Stellen, die vom Bürgermeister / Verwaltung besetzt werden - würden 9 Stellen verbleiben. Gem. Verfahren Hare/Hiemeyer berechnen sich die Sitze wie folgt:

 

CDU          = 5

 

SPD          = 2

 

BFD          = 2

 

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insgesamt = 9

 

 Hinsichtlich der Besetzung wird auf die Anlage verwiesen.