Betreff
Antrag auf Änderung der Baugenehmigung für eine Legehennenfarm in Höne
Vorlage
DS-18-0023
Art
Sitzungsvorlage

Im Dezember 2014 ist bei der Stadt Dinklage ein Antrag der A. Diekmann Besitz- & Verwaltungs GmbH & CoKG  auf Änderung der Legehennenfarm in Höne eingegangen. Inhalt dieses Antrages war der Umbau und die Verlängerung der Ställe 3 und 4 für die Hühnerhaltung bei gleichzeitiger Nutzung des Stalles 2 als Lager und Abbruch des Stalles Nr. 1. An der Stelle dieses Stalles war eine 10 m breite Sichtschutzpflanzung zum Höner Ring vorgesehen. Verbunden mit diesem Umbau der Legehennenfarm war eine Aufstockung der Tierzahl um 4.000 Stück auf dann 39.170 Tiere.

 

Nach intensiven Gesprächen mit dem Antragsteller bzw. dem Vorbesitzer hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage in seiner Sitzung am 10.02.2015 beschlossen, das Einvernehmen zu diesem Bauantrag und zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen. Voraussetzung war, dass das vorgesehene Baufenster für die Legehennenfarm im Bebauungsplan Nr. 96.2 entsprechend dieses Bauantrages auf den dann vorhandenen Bestand verkleinert wird, um eine Erweiterung der Ställe für die Zukunft zu verhindern.

Der Bauantrag wurde am  03.06.2015   vom Landkreis Vechta genehmigt.

 

Am 06.09.2016 ist bei der Stadt Dinklage ein Bauantrag zur Änderung der Baugenehmigung von 2015 für die Legehennenfarm eingegangen, nach dem auch der Stall 2 verlängert und der Stall 1 nicht abgebrochen werden soll.. Auf Grundlage des VA-Beschlusses von 2015 hat die Verwaltung hierfür das Einvernehmen versagt.

 

Herr Diekmann bittet die Ratsgremien darum, den Beschluss von 2015 zu revidieren. Um für die Eier das neue  Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes zu erhalten, soll das Haltungssystem geändert werden: Die Besatzdichte darf für dieses Label höchstens 7 Hennen/qm betragen und es sind Kaltscharrräume vorgeschrieben. Weitere Kriterien sind: Beschäftigungsmaterial für die Hennen und ein Verbot des Schnabelstutzens.

Da für diese Haltungsform mehr Platz pro Huhn benötigt wird, soll nunmehr der Stall 2 nicht – wie im genehmigten Antrag vorgesehen – als Lager sondern weiter für die Hühnerhaltung genutzt und auf das Maß der anderen Ställe verlängert werden.

Wird dem Antrag so entsprochen, können mit dem neuen Haltungssystem 36.000 Legehennen in der Anlage gehalten werden (Obergrenze für das Label = 12.000 Hennen pro Stall).

Entgegen der vorliegenden Baugenehmigung soll außerdem der Stall 1 als Lager für Futter, Beschäftigungsmaterial usw. genutzt werden (kein Abbruch). Für die Sichtschutzpflanzung zum Höner Ring bleibt dann allerdings höchstens eine Breite von 4 m.

 

Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass die grundsätzliche Entscheidung für den Fortbestand der Legehennenfarm bereits beim Beschluss 2015 gefallen ist. Aus Gründen des Tierwohls sollte eine Änderung der Genehmigung nicht grundsätzlich abgelehnt werden. Andererseits sollte das laut Entwurf des Bebauungsplanes vorgesehene Baufenster für die Anlage nicht geändert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96.2 wurde am 22.08.2016 vom Verwaltungsausschuss angenommen. Die Verlängerung des Stalles 2 wäre durch das derzeit im Entwurf eingetragene Baufenster abgedeckt; der Stall 1 liegt aber außerhalb des Baufensters. Ein Lagerraum könnte   auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden.

 

Übersicht:

 

Ursprüngliche Stallanlage: Nutzung der Ställe 1, 2, 3, und 4 mit dazwischenliegenden offenen Wintergärten für die Boden- und Freilandhaltung

Tierzahl: 35.000 Legehennen

 

Genehmigung vom 03.06.2015: Nutzung der Ställe 3 und 4 für die Kleingruppenhaltung in Volieren,

Verlängerung des Stalles 3;  Nutzung des Stalles 2 als Lager, Abbruch des Stalles 1 

Tierzahl: 39.170 Legehennen

 

 

Neuer Antrag: Nutzung der Ställe 2, 3 und 4 für die Bodenhaltung nach Tierschutzlabel mit überdachten Kaltscharrräumen,

Verlängerung der Ställe 2 und 3;  Nutzung des Stalles 1 als Lager

Tierzahl: 36.000 Legehennen