Im Dezember 2014
ist bei der Stadt Dinklage ein Antrag der A. Diekmann Besitz- & Verwaltungs
GmbH & CoKG auf Änderung der
Legehennenfarm in Höne eingegangen. Inhalt dieses Antrages war der Umbau und
die Verlängerung der Ställe 3 und 4 für die Hühnerhaltung bei gleichzeitiger
Nutzung des Stalles 2 als Lager und Abbruch des Stalles Nr. 1. An der Stelle
dieses Stalles war eine 10 m breite Sichtschutzpflanzung zum Höner Ring
vorgesehen. Verbunden mit diesem Umbau der Legehennenfarm war eine Aufstockung
der Tierzahl um 4.000 Stück auf dann 39.170 Tiere.
Nach intensiven
Gesprächen mit dem Antragsteller bzw. dem Vorbesitzer hat der
Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage in seiner Sitzung am 10.02.2015
beschlossen, das Einvernehmen zu diesem Bauantrag und zu einer Ausnahme von der
Veränderungssperre zu erteilen. Voraussetzung war, dass das vorgesehene
Baufenster für die Legehennenfarm im Bebauungsplan Nr. 96.2 entsprechend dieses
Bauantrages auf den dann vorhandenen Bestand verkleinert wird, um eine
Erweiterung der Ställe für die Zukunft zu verhindern.
Der Bauantrag
wurde am 03.06.2015 vom Landkreis Vechta genehmigt.
Am 06.09.2016 ist
bei der Stadt Dinklage ein Bauantrag zur Änderung der Baugenehmigung von 2015
für die Legehennenfarm eingegangen, nach dem auch der Stall 2 verlängert und
der Stall 1 nicht abgebrochen werden soll.. Auf Grundlage des VA-Beschlusses
von 2015 hat die Verwaltung hierfür das Einvernehmen versagt.
Herr Diekmann
bittet die Ratsgremien darum, den Beschluss von 2015 zu revidieren. Um für die
Eier das neue Tierschutzlabel des
Deutschen Tierschutzbundes zu erhalten, soll das Haltungssystem geändert
werden: Die Besatzdichte darf für dieses Label höchstens 7 Hennen/qm betragen
und es sind Kaltscharrräume vorgeschrieben. Weitere Kriterien sind:
Beschäftigungsmaterial für die Hennen und ein Verbot des Schnabelstutzens.
Da für diese
Haltungsform mehr Platz pro Huhn benötigt wird, soll nunmehr der Stall 2 nicht
– wie im genehmigten Antrag vorgesehen – als Lager sondern weiter für die
Hühnerhaltung genutzt und auf das Maß der anderen Ställe verlängert werden.
Wird dem Antrag so
entsprochen, können mit dem neuen Haltungssystem 36.000 Legehennen in der
Anlage gehalten werden (Obergrenze für das Label = 12.000 Hennen pro Stall).
Entgegen der
vorliegenden Baugenehmigung soll außerdem der Stall 1 als Lager für Futter,
Beschäftigungsmaterial usw. genutzt werden (kein Abbruch). Für die
Sichtschutzpflanzung zum Höner Ring bleibt dann allerdings höchstens eine
Breite von 4 m.
Die Verwaltung
gibt zu bedenken, dass die grundsätzliche Entscheidung für den Fortbestand der
Legehennenfarm bereits beim Beschluss 2015 gefallen ist. Aus Gründen des
Tierwohls sollte eine Änderung der Genehmigung nicht grundsätzlich abgelehnt
werden. Andererseits sollte das laut Entwurf des Bebauungsplanes vorgesehene
Baufenster für die Anlage nicht geändert werden.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 96.2 wurde am 22.08.2016 vom Verwaltungsausschuss
angenommen. Die Verlängerung des Stalles 2 wäre durch das derzeit im Entwurf
eingetragene Baufenster abgedeckt; der Stall 1 liegt aber außerhalb des Baufensters.
Ein Lagerraum könnte auch außerhalb des
Baufensters zugelassen werden.
Übersicht:
Ursprüngliche
Stallanlage: Nutzung der
Ställe 1, 2, 3, und 4 mit dazwischenliegenden offenen Wintergärten für die
Boden- und Freilandhaltung
Tierzahl: 35.000
Legehennen
Genehmigung vom
03.06.2015: Nutzung der
Ställe 3 und 4 für die Kleingruppenhaltung in Volieren,
Verlängerung des
Stalles 3; Nutzung des Stalles 2 als
Lager, Abbruch des Stalles 1
Tierzahl: 39.170
Legehennen
Neuer Antrag: Nutzung der Ställe 2, 3 und 4 für die
Bodenhaltung nach Tierschutzlabel mit überdachten Kaltscharrräumen,
Verlängerung der
Ställe 2 und 3; Nutzung des Stalles 1
als Lager
Tierzahl: 36.000
Legehennen