a) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
b) Annahme des Vorentwurfes für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Der
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 90 „An der Bleiche/Quakenbrücker Straße“
aus dem Jahr 2007 setzt im Wesentlichen
ein Sondergebiet (SO) „Großflächiger Einzelhandel“ fest.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat in seiner Sitzung am 22.02.2016
beschlossen, für die Erweiterung der Einzelhandelsbetriebe Aldi und Edeka eine
Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 90 „An der Bleiche/Quakenbrücker Straße“ im
beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen. Gem. Rücksprache mit dem
Landkreis Vechta ist eine Aufstellung im beschleunigten Verfahren aber nicht
möglich; es ist ein „normales“ Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung und
späterer öffentlicher Auslegung zu wählen. Insofern müsste der
Aufstellungsbeschluss vom Februar neu gefasst werden.
Von der ALDI
Immobilienverwaltung GmbH & CoKG ist vorgesehen, den bestehenden
Verbrauchermarkt abzubrechen und unter Hinzunahme des benachbarten südöstlich
gelegenen Grundstücks einen größeren Verbrauchermarkt zu errichten. Die
Verkaufsfläche soll von derzeit ca. 900 m² auf dann ca. 1.200 m² erweitert
werden.
Die Verkaufsfläche
des EDEKA-Marktes beträgt zur Zeit ca. 1.800 m²; sie soll nach der Modernisierung
ca. 2.000 m² betragen. Außerdem soll eine Apotheke, ein Blumenladen und ein
Backshop neu eingerichtet werden.
Inzwischen wurde im Auftrag der Stadt Dinklage ein Lärmgutachten und eine Auswirkungsanalyse (Verträglichkeitsgutachten) erstellt. Das von den Unternehmen beauftragte Planungsbüro hat auf Grundlage dieser Gutachten einen Vorentwurf zur Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 90 erarbeitet (s. Anlage), der in der Sitzung näher erläutert wird.