Betreff
Bebauungsplan Nr. 90 "An der Bleiche/Quakenbrücker Straße" - Neufassung -
a) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
b) Annahme des Vorentwurfes für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Vorlage
DS-18-0029
Art
Sitzungsvorlage

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 90 „An der Bleiche/Quakenbrücker Straße“ aus dem Jahr  2007 setzt im Wesentlichen ein Sondergebiet (SO) „Großflächiger Einzelhandel“ fest.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat in seiner Sitzung am 22.02.2016 beschlossen, für die Erweiterung der Einzelhandelsbetriebe Aldi und Edeka eine Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 90 „An der Bleiche/Quakenbrücker Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen. Gem. Rücksprache mit dem Landkreis Vechta ist eine Aufstellung im beschleunigten Verfahren aber nicht möglich; es ist ein „normales“ Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung und späterer öffentlicher Auslegung zu wählen. Insofern müsste der Aufstellungsbeschluss vom Februar neu gefasst werden.

 

Von der ALDI Immobilienverwaltung GmbH & CoKG ist vorgesehen, den bestehenden Verbrauchermarkt abzubrechen und unter Hinzunahme des benachbarten südöstlich gelegenen Grundstücks einen größeren Verbrauchermarkt zu errichten. Die Verkaufsfläche soll von derzeit ca. 900 m² auf dann ca. 1.200 m² erweitert werden.

Die Verkaufsfläche des EDEKA-Marktes beträgt zur Zeit ca. 1.800 m²; sie soll nach der Modernisierung ca. 2.000 m² betragen. Außerdem soll eine Apotheke, ein Blumenladen und ein Backshop neu eingerichtet werden.

 

Inzwischen wurde im Auftrag der Stadt Dinklage ein Lärmgutachten und eine Auswirkungsanalyse (Verträglichkeitsgutachten) erstellt. Das von den Unternehmen beauftragte Planungsbüro hat auf Grundlage dieser Gutachten einen Vorentwurf zur Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 90 erarbeitet (s. Anlage), der in der Sitzung näher erläutert wird.