hier: Aufstellungsbeschluss und Festlegung des Geltungsbereiches
Die Stadt Dinklage
führt derzeit Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer einer Fläche zwischen
dem Dinklager Ring und der der östlichen Stadtgrenze.
Diese Fläche ist
im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Dinklage teilweise als Fläche für
die Landwirtschaft und teilweise als Fläche für die Forstwirtschaft
dargestellt. Für die dargestellte Forstfläche wurde dem Eigentümer vor Jahren
von der Unteren Naturschutzbehörde eine Genehmigung zur Waldumwandlung (Ersatz
an anderer Stelle) erteilt, so dass es sich hier faktisch auch um eine Fläche
für die Landwirtschaft handelt.
Nach Ansicht der Verwaltung bietet sich der Bereich östlich des Dinklager Rings wegen der Nähe zur Autobahn für eine gewerbliche Entwicklung an. Sie schlägt vor, den Flächennutzungsplan diesbezüglich anzupassen und die genannte Fläche als „gewerbliche Baufläche“ darzustellen. Zunächst sollte hierfür ein Aufstellungsbeschluss gefasst und der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung festgelegt werden. Bevor dann der Vorentwurf erstellt wird, sind eine Reihe von Untersuchungen und Gutachten, insbesondere in Bezug auf Natur und Landschaft, Lärm, Wasser usw. notwendig. Nach Abschluss dieser Untersuchungen wird der Vorentwurf den Ratsgremien zur Annahme für die frühzeitige Beteiligung vorgelegt.