hier: Aufstellungsbeschluss sowie Festlegung des Geltungsbereiches und der Bezeichnung
Wegen des
Sachverhalts wird auf den Tagesordnungspunkt 7 (37. Änderung des
Flächennutzungsplanes) verwiesen.
Die Verwaltung
schlägt vor, für den Bereich der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen. Inhalt des
Bebauungsplanes soll die Ausweisung eines Industriegebietes mit der zugehörigen
Erschließung sein.
Zunächst sollte ein Aufstellungsbeschluss gefasst und der Geltungsbereich und die Bezeichnung des Bebauungsplanes festgelegt werden. Bevor dann der Vorentwurf mit den konkreten Festsetzungen erstellt wird, sind eine Reihe von Untersuchungen und Gutachten, insbesondere in Bezug auf Natur und Landschaft, Lärm, Wasser usw. notwendig. Nach Abschluss dieser Untersuchungen wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes den Ratsgremien zur Annahme für die frühzeitige Beteiligung vorgelegt.