Betreff
Berufung des Stadtbrandmeisters und des stellvertretenden Stadtbrandmeisters in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter
Vorlage
DS-18-0033
Art
Sitzungsvorlage

Nach § 20 IV NBrandSchG wird der Stadtbrandmeister und sein Vertreter für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Rat der Stadt nach Anhörung des Kreisbrandmeisters auf Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr.

Das Ehrenbeamtenverhältnis des Stadtbrandmeisters endet mit Ablauf des 31.12.2016. In der letzten
Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Dinklage wurde mit 68 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen der aktiven Mitglieder vorgeschlagen, Herrn Stadtbrandmeister Alfred Dinkelmann, wohnhaft in Dinklage, Hugenkotten 18, zum 01.01.2017 erneut zum Stadtbrandmeister zu ernennen.

In der gleichen Mitgliederversammlung haben sich die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Dinklage mit 68 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung dafür entschieden, Oberbrandmeister Peter Nickel, wohnhaft in Dinklage, Glatzer Straße 7, zum 01.01.2017 erneut zum stellvertretenden Stadtbrandmeister zu ernennen
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