Nach § 20 IV NBrandSchG wird der
Stadtbrandmeister und sein Vertreter für die Dauer von sechs Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Rat der
Stadt nach Anhörung des Kreisbrandmeisters auf Vorschlag der Freiwilligen
Feuerwehr.
Das Ehrenbeamtenverhältnis des Stadtbrandmeisters endet mit Ablauf des
31.12.2016. In der letzten Mitgliederversammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Dinklage wurde mit 68 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen der
aktiven Mitglieder vorgeschlagen, Herrn Stadtbrandmeister Alfred Dinkelmann,
wohnhaft in Dinklage, Hugenkotten 18, zum 01.01.2017 erneut zum
Stadtbrandmeister zu ernennen.
In der gleichen Mitgliederversammlung haben sich die aktiven Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr Dinklage mit 68 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1
Enthaltung dafür entschieden, Oberbrandmeister Peter Nickel, wohnhaft in
Dinklage, Glatzer Straße 7, zum 01.01.2017 erneut zum stellvertretenden
Stadtbrandmeister zu ernennen.