Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
DS-18-0035
Art
Sitzungsvorlage

1. Grundschule Kardinal-von-Galen (inklusive Schule)

Im Rahmen der inklusiven Schule ist ein Tisch sowie eine Leselampe für eine Schülerin angeschafft worden. Das Budget wurde diesbezüglich um 2.783,41 € überschritten. Eine Kürzung des Budgets im Folgejahr erfolgt nicht.

 

2. Oberschule – Sondermaßnahmen konsumtiv

Das Blockheizkraftwerk ist im August 2014 durch die BGE-GmbH der Stadt Dinklage fertig gestellt worden. Hierin ist ein Abstellraum für den Hausmeister der Oberschule enthalten. Die Kosten dieses Abstellraumes beliefen sich auf 35.312,64 € und sind der Stadt Dinklage in Rechnung gestellt worden. Im Haushalt 2015 sind hierfür keine Mittel eingeplant, so dass es sich um außerplanmäßige Aufwendungen handelt.

Nach § 118 NSchG gewährt der Landkreis Vechta Zuweisungen in Höhe von 60 % der sächlichen Kosten. 

 

3. Grundschule Höner Mark

Das Budget der Grundschule Höner Mark ist um 8.442,52 € überschritten worden. In 2015 sind 6 Klassen der Eingangsstufe neu eingerichtet worden. Hierfür sind Möbel (wie Tische, Schränke, Gardinen, Aufbewahrungselemente) und zusätzliches Unterrichtsmaterial angeschafft worden.

 

4. Hallenbad

Im Haushalt 2015 sind aufgrund der Nichtnutzung des Bades für die Unterhaltung des Grundstückes und der baulichen Anlagen keine Mittel eingeplant worden. Die Rechnung des Architekten für die Sanierung des Hallenbades schlug mit 14.875,00 € zu Buche. Aufgrund weiterer kleinerer unabweisbarer Reparaturarbeiten ist das Budget um 15.668,03 € überschritten worden. Nach § 118 NSchG gewährt der Landkreis zu den Kosten der schulischen Nutzung im Sekundarbereich eine Zuwendung von 47 %.

 

5. Teilhaushalt 2

Für die Anmietung von Wohnraum, dem Erwerb von Einrichtungsgegenständen und der sozialen Betreuung von Flüchtlingen sind vom Rat der Stadt Dinklage am 15.12.2015 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 76.000,00 € (zuzüglich weiterer Mietaufwendungen für Flüchtlinge, die sich auf 349,68 € beliefen) genehmigt worden.

Für das Flüchtlingswohnheim am Wiesenweg sind Erdarbeiten und Bodengutachten durchgeführt worden. Aufgrund dessen ist das Budget um weitere 28.203,56 € überschritten worden. Die Aufwendungen sind ausschließlich von der Stadt Dinklage zu tragen.

 

6. Personalaufwendungen (inkl. Rückstellungen)

Die Personalaufwendungen sind um 23.718,96 € überschritten worden. Zurückzuführen ist dieses auf die Bildung von Rückstellungen. Allein für Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit, Urlaub und Überstunden mussten 50.076,78 € aufgewendet werden. Mittel waren hierfür im Haushalt 2015 nicht eingeplant.

Die Aufwendungen für „reine“ Personalkosten (Kostenart 401100 bis 404100) haben sich gegenüber den Planzahlen um 60.123,41 € verringert.

 

7. Unterrichtung des Rates in Fällen von unerheblicher Bedeutung

Gemäß § 117 Abs. 1 entscheidet in Fällen von unerheblicher Bedeutung (unter 2.000,00 € im konsumtiveren Bereich, unter 5.000,00 € im investiven Bereich) der Bürgermeister; der Rat ist zu unterrichten. Folgende Haushaltsüberschreitungen hat der Bürgermeister genehmigt; der Rat wird nunmehr hiervon unterrichtet:

 

konsumtiv:

·         Grundschule Kardinal-von-Galen – Sondermaßnahmen konsumtiv (Sanierung von 2 Klassenräume): Ansatz um 269,26 € überschritten (2,24 %)

·         Jahnstadion: Ansatz um 525,62 € überschritten (0,79 %)

·         Kindergärten und –krippen: Ansatz um 1.848,02 € überschritten (0,10 %)

·         Straßenreinigung: Ansatz um 361,81 € überschritten (0,49 %)

 

investiv:

·         Erwerb von Wohnbauflächen: Ansatz von 0,00 € um 408,00 € überschritten

·         Server für die Grundschule Kardinal-von-Galen: Ansatz um 488,00 € überschritten (6,77 %)

 

8. Combi-Dämpfer Mensa

Für die Mensa war die Anschaffung eines Combi-Dämpfers aufgrund der Zunahme der  Schüler, die das Essen in der Mensa zu sich nehmen, unabweisbar. Die Kosten in Höhe von 10.213,58 € sind überplanmäßige zu genehmigen. Nach § 118 NSchG gewährt der Landkreis Vechta eine Zuwendung von 60 % der Anschaffungskosten.

 

 

 

 

 

 

9. Grundschule Kardinal-von-Galen: WC und Heizkörper

Während der Sanierungsarbeiten hat sich herausgestellt, dass die Innenfundamente sowie die Betonsohle den statischen Anforderungen nicht mehr gerecht werden und somit in Teilen neu hergestellt werden mussten. Die vorhandenen Schäden sind erst nach Öffnung des Fußbodens (für die Verlegung der neuen Abflussrohre) sichtbar geworden. Der Fußboden musste zum größten Teil neu ausbetoniert und die Innenwände (für die Installation der neuen Toiletten) neu aufgemauert werden.

Weiter waren die an den alten Wänden verlegten Stromleitungen abgängig (auch aufgrund der neuen Sicherheitsanforderungen); sie mussten ersetzt werden. Da auch die restlichen dort verlegten Stromleitungen nicht mehr den geforderten DIN-Vorschriften entsprachen, wurde die gesamte Verkabelung erneuert.

Insgesamt wurde der Haushaltsansatz um 9.950,90 € überschritten (4,06 %).

Nach § 117 NSchG gewährt der Landkreis Vechta eine Zuweisung von 18,33 % aus Mitteln der Kreisschulbaukasse.