Betreff
Antrag des Vereins Pro Jugend Dinklage e. V. auf Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse
Vorlage
DS-18-0058
Art
Sitzungsvorlage

und Senioren (JFS) im nicht öffentlichen Teil, Top 3, beraten.

Hierzu siehe die Ausführungen in der Sitzungsvorlage DS-18-0052 und Protokoll.

 

Vom Verein Pro Jugend Dinklage e.V. wurde mit Antrag vom 28.11.2016 eine Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse um jährlich 12.000 € ab dem 01.01.2017 beantragt.

 

Der Antrag wird begründet mit der Höhergruppierung des Jugendpflegers und der erhöhten Kosten im Bereich der Sachmittel.

 

Zwischen der Stadt Dinklage und dem Verein Pro Jugend Dinklage besteht seit 1999

eine Vereinbarung, dass die Stadt dem Verein insbesondere die Personalkosten für den Jugendpfleger, sowie die Sachkosten (Unterhaltung der Einrichtung, Geschäfts- und sonstige Kosten) deren Höhe jährlich von den Vertragsparteien einvernehmlich festzulegen ist, erstattet.

Ebenfalls werden dem Verein unentgeltlich die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und die Bewirtschaftungskosten (Strom, Wasser, Heizung) übernommen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung am 29.01.2007 beschlossen, dass der seinerzeit seit 1999 gezahlte monatliche Zuschuss von 5.333 € ab dem 01.01.2007 auf monatlich 6.000 €  (jährlich 72.000 €) erhöht wird. Die Erhöhung wurde begründet mit höheren Personal- und Sachkosten, sowie der Übernahme weiterer Aufgabenfelder.

 

Das Nettodefizit laut Haushaltsvoranschlag für das Kalenderjahr 2017 ergibt sich überwiegend aus der Erhöhung der Personalkosten für den Jugendpfleger.

 

Die Eingruppierungsmerkmale des TVöD – Sozial- und Erziehungsdienste werden

erfüllt.

Der Jugendpfleger ist Leiter einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung (hier: Jugendtreff) und führt ein Haus der offenen Tür wo Kindern und Jugendlichen niederschwellige Angebote und Programme angeboten werden. 

Außerdem sind ihm 12 Beschäftigte unterstellt.

 

Hierzu wurde vom Personalamt im Hause eine positive Stellungnahme abgegeben.

 

Die Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse von Jährlich 72.000 € (mtl. 6.000 €) auf

84.000 € (mtl. 7.000 €) ist begründet.