und Senioren (JFS) im nicht
öffentlichen Teil, Top 3, beraten.
Hierzu siehe die Ausführungen in der
Sitzungsvorlage DS-18-0052 und Protokoll.
Vom Verein Pro Jugend Dinklage e.V.
wurde mit Antrag vom 28.11.2016 eine Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse um
jährlich 12.000 € ab dem 01.01.2017 beantragt.
Der Antrag wird begründet mit der
Höhergruppierung des Jugendpflegers und der erhöhten Kosten im Bereich der
Sachmittel.
Zwischen der Stadt Dinklage und dem
Verein Pro Jugend Dinklage besteht seit 1999
eine Vereinbarung, dass die Stadt dem
Verein insbesondere die Personalkosten für den Jugendpfleger, sowie die
Sachkosten (Unterhaltung der Einrichtung, Geschäfts- und sonstige Kosten) deren
Höhe jährlich von den Vertragsparteien einvernehmlich festzulegen ist,
erstattet.
Ebenfalls werden dem Verein
unentgeltlich die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und die
Bewirtschaftungskosten (Strom, Wasser, Heizung) übernommen.
Der Verwaltungsausschuss hat zuletzt
in seiner Sitzung am 29.01.2007 beschlossen, dass der seinerzeit seit 1999
gezahlte monatliche Zuschuss von 5.333 € ab dem 01.01.2007 auf monatlich 6.000
€ (jährlich 72.000 €) erhöht wird. Die
Erhöhung wurde begründet mit höheren Personal- und Sachkosten, sowie der
Übernahme weiterer Aufgabenfelder.
Das Nettodefizit laut
Haushaltsvoranschlag für das Kalenderjahr 2017 ergibt sich überwiegend aus der
Erhöhung der Personalkosten für den Jugendpfleger.
Die Eingruppierungsmerkmale des TVöD –
Sozial- und Erziehungsdienste werden
erfüllt.
Der Jugendpfleger ist Leiter einer
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung (hier: Jugendtreff) und führt ein Haus
der offenen Tür wo Kindern und Jugendlichen niederschwellige Angebote und
Programme angeboten werden.
Außerdem sind ihm 12 Beschäftigte
unterstellt.
Hierzu wurde vom Personalamt im Hause
eine positive Stellungnahme abgegeben.
Die Erhöhung der
Betriebskostenzuschüsse von Jährlich 72.000 € (mtl. 6.000 €) auf
84.000 € (mtl. 7.000 €) ist begründet.