a) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses und Festlegung des Geltungsbereichs
b) Annahme des Vorentwurfes für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat in seiner Sitzung am
07.02.2012 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97
„Bokhorster Weg“ für den Bereich nordöstlich des Kreisels an der Märschendorfer
Straße gefasst und einen entsprechenden Vorentwurf angenommen (siehe Anlage).
Dieser Vorentwurf sieht die Ausbildung eines neuen Kreuzungspunktes nördlich
des Kreisverkehrsplatzes und eine Erschließungsstraße mit Aufmündung auf den
Bokhorster Weg vor.
Das betroffene Gebiet wird in der 24. Änderung des
Flächennutzungsplanes größtenteils als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt.
Diese Flächennutzungsplanänderung wurde seinerzeit wegen fehlender Kompensation
zurückgestellt; sie liegt nunmehr aber dem Landkreis Vechta zur Genehmigung
vor.
Da sich mittlerweile herausgestellt hat, dass der östliche Bereich des
geplanten Gewerbegebietes aus unterschiedlichen Gründen (Altablagerung,
Mastställe, Wohnbebauung) in absehbarer Zeit nicht für eine gewerbliche
Bebauung zur Verfügung steht, ist nunmehr vorgesehen, den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 97 (zunächst) auf die westlichen Flächen, die im Eigentum
der Stadt Dinklage stehen, zu beschränken (ca. 19.000 m²).
Der gesamte B-Plan-Bereich soll als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
Auf die Einplanung einer Erschließungsstraße kann verzichtet werden, da das
Gelände insgesamt an einen Investor verkauft werden soll. Die notwendige
Grundstückszufahrt soll zur Märschendorfer Straße – gegenüber der Straße „Am
Bählinger Bach“ angelegt werden.
Auf den anliegenden neuen Vorentwurf des Bebauungsplanes wird insoweit
verwiesen.