Betreff
Bebauungsplan Nr. 63 „Steinfelder Straße“ – 3. Änderung (Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB)
a) Aufstellungsbeschluss und Festlegung des Geltungsbereichs
b) Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-18-0062
Art
Sitzungsvorlage

Die Firma H & S Bauplanung GmbH hat im Namen des Eigentümers der Gewerbefläche südwestlich der Straße „Gewerbehof“ eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Steinfelder Straße“ beantragt.

 

Gemäß diesem Antrag soll die derzeit im Bebauungsplan ausgewiesene 10 m breite Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (s. anl. B-Plan-Auszug) auf einer Länge von ca. 55 m überplant werden. Es ist vorgesehen, hier eine 5 m breite  Erschließungsstraße anzulegen; an der Ostseite soll ein 2 m breiter Grünstreifen verbleiben. Die verbleibende Fläche in einer Breite von 3 m soll dem angrenzenden Gewerbegebiet zugeschlagen werden.

 

Mit diesem Antrag haben sich der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung sowie der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage bereits im August 2016 befasst und den Antrag abgelehnt, da die Notwendigkeit einer Planänderung nicht gesehen wurde..

 

Das Planungsbüro hat nun den Antrag wiederholt. Als Begründung wird angeführt, dass das Gelände in drei Gewerbegrundstücke aufgeteilt werden soll und die Erschließung dieser Grundstücke am sinnvollsten über den geplanten östlichen Stichweg erfolgen kann. Außerdem lägen in diesem Grundstücksstreifen schon Versorgungsleitungen.

 

Falls dem Antrag entsprochen wird, schlägt die Verwaltung vor, die betreffende Fläche in 5 m Breite als Privatweg im Bebauungsplan auszuweisen (s. anl. Bebauungsplanentwurf).