a) Aufstellungsbeschluss und Festlegung des Geltungsbereichs
b) Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Die Firma H & S Bauplanung GmbH hat im Namen des Eigentümers der
Gewerbefläche südwestlich der Straße „Gewerbehof“ eine Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 63 „Steinfelder Straße“ beantragt.
Gemäß diesem Antrag soll die derzeit im Bebauungsplan ausgewiesene 10 m
breite Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft (s. anl. B-Plan-Auszug) auf einer Länge von ca. 55 m überplant
werden. Es ist vorgesehen, hier eine 5 m breite
Erschließungsstraße anzulegen; an der Ostseite soll ein 2 m breiter
Grünstreifen verbleiben. Die verbleibende Fläche in einer Breite von 3 m soll
dem angrenzenden Gewerbegebiet zugeschlagen werden.
Mit diesem Antrag haben sich der Ausschuss für Bauen, Umwelt und
Stadtentwicklung sowie der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage bereits im
August 2016 befasst und den Antrag abgelehnt, da die Notwendigkeit einer
Planänderung nicht gesehen wurde..
Das Planungsbüro hat nun den Antrag wiederholt. Als Begründung wird
angeführt, dass das Gelände in drei Gewerbegrundstücke aufgeteilt werden soll
und die Erschließung dieser Grundstücke am sinnvollsten über den geplanten
östlichen Stichweg erfolgen kann. Außerdem lägen in diesem Grundstücksstreifen
schon Versorgungsleitungen.
Falls dem Antrag entsprochen wird, schlägt die Verwaltung vor, die
betreffende Fläche in 5 m Breite als Privatweg im Bebauungsplan auszuweisen (s.
anl. Bebauungsplanentwurf).