Im Rahmen der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im
Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta stellt der Landkreis
Vechta der Stadt Dinklage folgende Gelder zur Verfügung:
1. Sprachförderung an den beiden Grundschulen
a) Für das
Schuljahr 2016/2017 sind Mittel in Höhe von 16.762,18 Euro bewilligt. Die
Sprachförderung wird von Mitarbeitern des Vereins „Pro Jugend Dinklage e.V.“
mit jeweils 10 Wochenstunden durchgeführt. Eine finanzielle Beteiligung seitens
der Stadt Dinklage erfolgt hier nicht.
b) In den
Osterferien wird seitens des Vereins Pro Jugend Dinklage e.V. ein
Sprachfördercamp für Grundschüler angeboten. Hierfür hat der Landkreis Vechta
im Rahmen der „niederschwelligen Angebote“ 1.250,00 Euro zur Verfügung
gestellt. Eine 50 %-ige Kofinanzierung erfolgt seitens der Stadt Dinklage aus
Mitteln des Haushaltsansatzes „Präventionsrat“.
2.
Sprachförderung Oberschule
a) Im Rahmen
der sog. „niederschwelligen Angebote“ sind für das Projekt „TAS – Trainingskurs
Alltagssprache für Schülerinnen und Schüler“ seitens des Landkreises 4.000,00
Euro zur Verfügung gestellt. Eine 50 %-ige Kofinanzierung erfolgt hier seitens
der Stadt Dinklage; ebenfalls aus dem Haushaltsansatz „Präventionsrat“. Die
Maßnahme ist bewilligt für das Kalenderjahr 2017 (als vom 01.01.2017 bis 31.12.2017).
Die Maßnahme wird vom Verein Pro Jugend Dinklage e.V. durchgeführt.
b) Im ersten
Schulhalbjahr 2016/2017 wurde eine Sprachförderung im Rahmen des
Ganztagsbetriebs an zwei Wochentagen durchgeführt. Hierfür hat der Landkreis
Vechta 1.950,46 Euro zur Verfügung gestellt.
Im zweiten Halbjahr stellt der Landkreis Vechta hierfür 2.308,86 Euro
zur Verfügung. An Eigenmitteln hat die Stadt Dinklage aus dem Haushaltsansatz
„Präventionsarbeit“ 500,00 Euro bereit zustellen, sodass insgesamt 2808,86 Euro
für diese Maßnahme zur Verfügung stehen.
Des Weiteren stellt das Land Niedersachsen ein Kontingent an Sprachförderstunden an den Schulen zur Verfügung. Hierüber werden die Schulleiter berichten.