a) Aufstellungsbeschluss
b) Annahme des Vorentwurfes für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Die Hofstelle
Höner Feld Nr. 25/67 in der Bauernschaft Höne, Stadt Dinklage, wird
von der
Familie Vodde bewirtschaftet. Mit dem vorliegenden Entwurf der 36. Änderung des
wirksamen Flächennutzungsplanes soll der
Standort langfristig planungsrechtlich gesichert werden.
Der
landwirtschaftliche Betrieb Vodde betreibt schwerpunktmäßig Ackerbau sowie
Schweinemast
und Rinderhaltung. Es handelt sich um einen standort- und
flächengebundenen
Betrieb. Die Flächenausstattung ist die Basis der Betriebsführung bzw. der
Bewirtschaftung der Hofstelle und bietet nach aktuellen Maßstäben eine
gesicherte Grundlage für die weitere Betriebsentwicklung.
Gleichwohl
deckt sie nicht den Umfang ab, der notwendig ist, um die angestrebte
betriebliche
Entwicklung auf der Hofstelle im Bereich der Tierhaltung gemäß § 201
BauGB als
landwirtschaftliche Tierhaltung zu klassifizieren. Insofern ist die Errichtung
zusätzlicher
Anlagen auf der bislang im Außenbereich gelegenen Hofstelle gemäß
BauGB § 35
(1) Nr. 4 zu beurteilen. Die privilegierte Errichtung baulicher Anlagen im
Außenbereich
beschränkt § 35 (1) Nr. 4 insbesondere bei der Tierhaltung. Die aktuell
auf der
Hofstelle gehaltenen Tierbestände überschreiten die in Nr. 4 in Verbindung
mit dem UVPG
gesetzten Grenzwerte.
Für die
weitere Entwicklung auf der Hofstelle wird somit eine Bauleitplanung
notwendig,
die den betroffenen städtebaulichen Belangen Rechnung trägt (Anpassung des
wirksamen Flächennutzungsplanes / Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes).
Das
Plangebiet ist Teil des in Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplanes
Nr. 96.2
„Entwicklungsplan Tierhaltungsanlagen“. Mit diesem setzt die Stadt Dinklage
einen grundlegenden
städtebaulichen Rahmen für die Entwicklung der landwirtschaftlichen
Betriebsstandorte im Stadtgebiet. Er setzt Flächen fest, die von der Bebauung
mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten sind. Damit hat die Stadt entschieden, an
welchen Standorten aus städtebaulicher Sicht Raum für die Errichtung von
Tierhaltungsanlagen im Stadtgebiet gegeben ist, und zwar in Abhängigkeit von
und zugeordnet zu den aktiven Betriebsstandorten.
Basierend auf
dieser Entscheidung und basierend auf den eingangs angeführten
Merkmalen des
landwirtschaftlichen Betriebsstandortes Vodde sieht die Stadt die
Voraussetzungen
dafür gegeben, die Hofstelle als Sonderbaufläche mit der
Zweckbestimmung
Landwirtschaftliche Betriebsstätte planungsrechtlich zu sichern
und damit am
Standort eine langfristige landwirtschaftliche Betriebsentwicklung zu
ermöglichen.
– Ausweisung einer „SO - Fläche“ im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt
Dinklage.
Parallel zur
Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Verbindliche Bauleitplanung das
Vorhaben der Familie Vodde planungsrechtlich absichern.
Der
Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 4 ha.