Betreff
36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: Höner Feld)
a) Aufstellungsbeschluss
b) Annahme des Vorentwurfes für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
DS-18-0078
Art
Sitzungsvorlage

 

Die Hofstelle Höner Feld Nr. 25/67 in der Bauernschaft Höne, Stadt Dinklage, wird

von der Familie Vodde bewirtschaftet. Mit dem vorliegenden Entwurf der 36. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes  soll der Standort langfristig planungsrechtlich gesichert werden.

 

Der landwirtschaftliche Betrieb Vodde betreibt schwerpunktmäßig Ackerbau sowie

Schweinemast und Rinderhaltung. Es handelt sich um einen standort- und

flächengebundenen Betrieb. Die Flächenausstattung ist die Basis der Betriebsführung bzw. der Bewirtschaftung der Hofstelle und bietet nach aktuellen Maßstäben eine gesicherte Grundlage für die weitere Betriebsentwicklung.

 

Gleichwohl deckt sie nicht den Umfang ab, der notwendig ist, um die angestrebte

betriebliche Entwicklung auf der Hofstelle im Bereich der Tierhaltung gemäß § 201

BauGB als landwirtschaftliche Tierhaltung zu klassifizieren. Insofern ist die Errichtung

zusätzlicher Anlagen auf der bislang im Außenbereich gelegenen Hofstelle gemäß

BauGB § 35 (1) Nr. 4 zu beurteilen. Die privilegierte Errichtung baulicher Anlagen im

Außenbereich beschränkt § 35 (1) Nr. 4 insbesondere bei der Tierhaltung. Die aktuell

auf der Hofstelle gehaltenen Tierbestände überschreiten die in Nr. 4 in Verbindung

mit dem UVPG gesetzten Grenzwerte.

 

Für die weitere Entwicklung auf der Hofstelle wird somit eine Bauleitplanung

notwendig, die den betroffenen städtebaulichen Belangen Rechnung trägt (Anpassung des wirksamen Flächennutzungsplanes / Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes).

 

Das Plangebiet ist Teil des in Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplanes

Nr. 96.2 „Entwicklungsplan Tierhaltungsanlagen“. Mit diesem setzt die Stadt Dinklage

einen grundlegenden städtebaulichen Rahmen für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebsstandorte im Stadtgebiet. Er setzt Flächen fest, die von der Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten sind. Damit hat die Stadt entschieden, an welchen Standorten aus städtebaulicher Sicht Raum für die Errichtung von Tierhaltungsanlagen im Stadtgebiet gegeben ist, und zwar in Abhängigkeit von und zugeordnet zu den aktiven Betriebsstandorten.

 

Basierend auf dieser Entscheidung und basierend auf den eingangs angeführten

Merkmalen des landwirtschaftlichen Betriebsstandortes Vodde sieht die Stadt die

Voraussetzungen dafür gegeben, die Hofstelle als Sonderbaufläche mit der

Zweckbestimmung Landwirtschaftliche Betriebsstätte planungsrechtlich zu sichern

und damit am Standort eine langfristige landwirtschaftliche Betriebsentwicklung zu

ermöglichen. – Ausweisung einer „SO - Fläche“ im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Dinklage.

 

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Verbindliche Bauleitplanung das Vorhaben der Familie Vodde planungsrechtlich absichern.

 

Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 4 ha.