Betreff
24.1 Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: Bokhorster Weg);
a) Teilweise Aufhebung des Feststellungsbeschlusses zur 24. Flächennutzungsplanänderung aus dem Jahr 2012
b) Aufstellungsbeschluss für die 24.1 Flächennutzungsplanänderung (Bereich: Bokhorster Weg)
c) Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-18-0087
Art
Sitzungsvorlage

Der Rat der Stadt Dinklage hat – nach Durchführung von frühzeitiger Beteiligung und öffentlicher Auslegung - im Jahr 2008 den Feststellungsbeschluss zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Diese F-Plan-Änderung umfasst den Bereich der Bebauungspläne Nr. 92 und Nr. 97 sowie die nördlich und östlich angrenzenden Flächen bis an den Bokhorster Weg. Aufgrund fehlender Kompensation wurde die 24. F-Plan-Änderung seinerzeit aber nicht vom Landkreis genehmigt.

Im Jahr 2012 wurde der Feststellungsbeschluss von 2008 aufgehoben, die Kompensationsberechnung auf zwei Teilbereiche – nördlich und südlich des Dinklager Rings – aufgeteilt und ein neuer Feststellungsbeschluss gefasst.

Auf Antrag der Stadt Dinklage wurde der Bereich südlich des Dinklager Rings (Bereich des Bebauungsplanes Nr. 92) im Jahr 2012 vom Landkreis genehmigt.

 

Für den nördlichen Teilbereich der 24. F-Plan-Änderung steht die Genehmigung bis heute aus. Auf Anfrage hat der Landkreis Vechta nun erklärt, dass eine Genehmigung ohne erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes nicht möglich sei, da einige  Aspekte wie z. B.  Geruchsimmissionen und Artenschutz nach heutigen Maßstäben neu zu bewerten seien.

 

Die Verwaltung schlägt nun vor, die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Dinklager Rings zunächst nur für den westlichen Bereich (= Bereich des Bebauungsplanes Nr. 97) weiterzuführen. Die hierfür erforderliche erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes kann parallel mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 97 durchgeführt werden.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte dieser Bereich als 24.1 F-Plan-Änderung bezeichnet werden.