Betreff
Erlass einer Richtlinie zur Vereinsförderung
Vorlage
DS-18-0090
Art
Sitzungsvorlage

Beigefügt ist der Entwurf einer möglichen Richtlinie der Stadt Dinklage zur Förderung von Vereinen und Verbänden. Vom Grundsatz her werden in der Richtlinie gemeinnützige eingetragene Dinklager Vereine und Verbände gefördert, die sich in der Jugendarbeit engagieren oder die soziale und Kulturelle Zwecke verfolgen.

 

Für eine Förderung kommen in Dinklage rd. 150 Vereine und Verbände in Frage. Ob alle über die geforderte Gemeinnützigkeit verfügen, müsste dann im Einzelfall noch abgefragt werden. Von den Vereinen sind im Vorfeld rd. 13.500 Mitglieder gemeldet worden, davon rd. 3.100 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Sofern die Richtlinie in der im Entwurf vorgelegten Fassung in Kraft treten würde, wäre für die allgemeine Vereinsarbeit (Punkt 2 der Richtlinie) ein jährlicher Betrag in Höhe von rd. 6.000,-€ zur Verfügung zu stellen. Zur Förderung des Jugendsports (Punkt 4 der Richtlinie) wäre ein Betrag in Höhe von rd. 16.000,--€ zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich der Förderung von Investitionsmaßnahmen (Baumaßnahmen oder sonstige Anschaffungen) sind die Zuschussanträge bis zum 30.09. des Vorjahres einzureichen, so dass in den Haushaltsberatungen hierüber entschieden werden kann.

 

Bislang wurden im Haushalt für den Stadtjugendring jährlich 9.000,-€ und für das Amelandferienfreizeit 1.000,-€ zur Verfügung gestellt. Auf Antrag des Stadtjugendrings sind diese Gelder weiterhin einzuplanen; mit diesen Mitteln werden sämtliche Jugendfreizeiten bezuschusst.

 

Des Weiteren ist unter Punkt 9 der Richtlinie aufgenommen worden, dass über Ausnahmen künftig in den Gremien entschieden wird.