Beigefügt ist der Entwurf einer möglichen Richtlinie der Stadt Dinklage
zur Förderung von Vereinen und Verbänden. Vom Grundsatz her werden in der
Richtlinie gemeinnützige eingetragene Dinklager Vereine und Verbände gefördert,
die sich in der Jugendarbeit engagieren oder die soziale und Kulturelle Zwecke
verfolgen.
Für eine Förderung kommen in Dinklage rd. 150 Vereine und Verbände in
Frage. Ob alle über die geforderte Gemeinnützigkeit verfügen, müsste dann im
Einzelfall noch abgefragt werden. Von den Vereinen sind im Vorfeld rd. 13.500
Mitglieder gemeldet worden, davon rd. 3.100 Kinder und Jugendliche unter 18
Jahren. Sofern die Richtlinie in der im Entwurf vorgelegten Fassung in Kraft
treten würde, wäre für die allgemeine Vereinsarbeit (Punkt 2 der Richtlinie)
ein jährlicher Betrag in Höhe von rd. 6.000,-€ zur Verfügung zu stellen. Zur
Förderung des Jugendsports (Punkt 4 der Richtlinie) wäre ein Betrag in Höhe von
rd. 16.000,--€ zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich der Förderung von
Investitionsmaßnahmen (Baumaßnahmen oder sonstige Anschaffungen) sind die
Zuschussanträge bis zum 30.09. des Vorjahres einzureichen, so dass in den
Haushaltsberatungen hierüber entschieden werden kann.
Bislang wurden im Haushalt für den Stadtjugendring jährlich 9.000,-€ und
für das Amelandferienfreizeit 1.000,-€ zur Verfügung gestellt. Auf Antrag des
Stadtjugendrings sind diese Gelder weiterhin einzuplanen; mit diesen Mitteln werden
sämtliche Jugendfreizeiten bezuschusst.
Des Weiteren ist unter Punkt 9 der Richtlinie aufgenommen worden, dass über Ausnahmen künftig in den Gremien entschieden wird.