Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
DS-18-0096
Art
Sitzungsvorlage

1. Teilhaushalt 1

Im Rahmen des Projektes „Dinklusiv“ ist dem Kardinal-von-Galen-Haus ein Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € gewährt worden. Im investiven Bereich (I1.000364.525 Zuschuss für Inklusionsmaßnahmen) waren Mittel in Höhe von 50.000,00 € eingeplant. Der an das Kardinal-von-Galen-Haus gezahlte Zuschuss war im konsumtiven Bereich zu buchen; die Mittel im investiven Bereich sind entsprechend gesperrt worden.

 

Weiter hat der Verwaltungsausschuss am 26.09.2016 beschlossen, Mittel in Höhe von 4.036,00 € für Sprachfördercamps (für Migranten und Flüchtlinge) überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss des Rates steht noch aus.

 

Die weiteren überplanmäßigen Aufwendungen stehen im Zusammenhang mit der Einrichtung des Familienbüros (Möbel, Zeiterfassungsgerät, Miete).

 

2. Grundschule Höner Mark

Im Jahre 2015 sind 6 Klassen der Eingangsstufe neu eingerichtet worden. Hierfür sind Möbel (wie Tische, Schränke, Gardinen, Aufbewahrungselemente) und zusätzliches Unterrichtsmaterial angeschafft worden. Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 8.442,52 € sind im Jahr 2015 genehmigt worden. Die Deckung erfolgte über Kürzung des Budgets in 2016. Aufgrund dieser Kürzung ist das Budget 2016 um 6.688,08 € überschritten worden; ohne Kürzung hätte die Schule das Budget eingehalten.

 

3. Hallenbad

Da das Hallenbad zurzeit geschlossen ist, wurden lediglich geringe laufende Aufwendungen eingeplant. Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 3.667,83 € beruhen zum einen auf Erstattung der Aufwendungen der DLRG für die Übungsstunden in den Hallenbädern Holdorf/Steinfeld und zum anderen auf Aufwendungen für die steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Prüfung von Vorsteuerabzugsmöglichkeiten für die Sanierungskosten des Hallenbades. Nach § 118 NSchG gewährt der Landkreis zu den Kosten der schulischen Nutzung im Sekundarbereich eine Zuwendung von ca. 47 %.

 

4. Jahnstadion

Das Budget ist um 3.068,35 € überschritten worden. Der TVD hat diesen Betrag erstattet.

 

5. Oberschule

Im Haushaltsjahr 2015 waren Sondermittel für die Ausgestaltung der Physik- und Chemieräume eingeplant. Hierfür ist kein separates Budget angelegt worden; die Aufwendungen flossen in das allgemeine Budget ein. Zum Jahresende 2015 standen noch diverse Rechnungen bezüglich dieser Sondermittel aus, so dass das Budget noch entsprechende Reste aufwies. 

Ohne die Sondermittel war das Budget um 15.645,64 € überschritten worden (eine Genehmigung in 2015 bedurfte es jedoch nicht, da das gesamte Budget nicht überschritten war).

 

Im Jahr 2016 ist das Budget um 10.084,78 € überschritten worden.

 

Grund für die Überschreitungen in 2015 und 2016 waren erhöhte Aufwendungen bei der baulichen Unterhaltung des Gebäudes und der Unterhaltung des beweglichen Vermögens.

Dieses beruht größtenteils auf höhere Wartungskosten aufgrund der Sanierung der Schule. So wurden im Rahmen des Brandschutzes diverse Maßnahmen getroffen (Raumlufteschnische Anlagen, Feuerschutztüren, Rauchabzugsanlagen), die einer regelmäßigen Wartung bedürfen.

Des Weiteren entstehen höhere Aufwendungen durch gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen von elektrischen Geräten und Einrichtungen.

Zudem war im Jahr 2015 eine Reparatur eines Fahrstuhls erforderlich.

 

6. Soziale Leistungen

Das Budget „Soziale Leistungen“ beinhaltet u. a. die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese sind vom Landkreis Vechta erstattet worden. Die überplanmäßige Aufwendungen belaufen sich auf 321.935,57 €.

 

7. Teilhaushalt 4

Das Budget wurde um rd. 74.500 € (16,65 %) überschritten. Die Überschreitung beruht auf:

1.      Mehraufwendungen im Bereich der Bauleitplanung

         Bereits im Jahr 2011 wurden vom Rat der Stadt Dinklage die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne 96.1 bis 96.5 „Entwicklungspläne Tierhaltungsanlagen“ gefasst. In den Folgejahren sind die Bebauungspläne erstellt worden. Die gestellten Rechnungen wurden über einen längeren Zeitraum hinweg vom damaligen Bürgermeister zurückgehalten; die vorliegenden Rechnungen resultieren z. T. aus Leistungen, die bereits vor Jahren angefallen sind.

2.      Unterhaltung von Gräben und Wasserläufen

         Durch die starken und andauernden Niederschläge in den ersten Monaten des Jahre 2016 kam es zu Schäden an Fahrbahnen, Bermen, Böschungen etc. Hier musste zeitnah Abhilfe geschaffen werden.

 

8. Bauhof

Das Budget „Bauhof“ umfasst neben den Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  auch unerhebliche investive Auszahlungen (Sammelposten - Anschaffungen zwischen 150 und 1.000 €). Die Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind um 7.580,81 € überschritten worden.

Im investiven Bereich (Sammelposten) konnten jedoch Einsparungen in Höhe von 20.700,60 € erzielt werden. Insgesamt ist das Budget somit nicht überschritten worden; die Mehraufwendungen sind jedoch überplanmäßig zu genehmigen.

 

9. Bewirtschaftungskosten

Die Bewirtschaftungskosten der Liegenschaften der Stadt Dinklage sind um 20.768,69 € überschritten worden (5,21 %).

Ursächlich hierfür waren erhöhten Stromkosten. Für Stromlieferungen gelten immer wieder neue Umlagebeträge, die staatlich auferlegt und bundesweit erhoben werden.

 

10. Unterrichtung des Rates in Fällen von unerheblicher Bedeutung

Gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG entscheidet in Fällen von unerheblicher Bedeutung (unter 2.000,00 € im konsumtiven Bereich, unter 5.000,00 € im investiven Bereich) der Bürgermeister; der Rat ist zu unterrichten. Folgende Haushaltsüberschreitungen hat der Bürgermeister am 28.06.2017 genehmigt; der Rat wird nunmehr hiervon unterrichtet:

 

konsumtiv:

  • Großtagespflegestelle konsumtiv: Ansatz um 1.270,00 € überschritten (Mietaufwendungen für die Großtagespflegestelle an der Burgstraße)
  • Horte: Ansatz um 142,26 € überschritten (Nachzahlung 2015/2016)
  • Spielplätze: Ansatz um 1.221,88 € überschritten (Budget wurde nicht überschritten, da bei den Sammelposten entsprechende Einsparungen erzielt werden konnten)

 

investiv:

  • Freibad: Ansatz um 800,00 € überschritten (Entsprechende Spende für Abfallbehälter ist eingegangen)
  • Beiträge zur Kreisschulbaukasse: Ansatz um 220,00 € überschritten (0,34 %)
  • Anschaffung Feuerwehrfahrzeug: Ansatz um 27,93 € überschritten (0,009 %)

 

11. Grundschule Kardinal-von-Galen; WC und Heizkörper

Im Jahre 2015 sind die Sanierungsarbeiten durchgeführt worden. Die Schlussrechnung des Ingenieurbüros stand noch aus. Die überplanmäßigen Auszahlungen beziffern sich auf 9.058,64 €.

 

12. Alte Sporthalle

Zur digitalen Auswertung der Zählerstände für Strom und Wärme der Liegenschaften der Stadt Dinklage ist ein PC mit entsprechender Software angeschafft worden. Die Kosten beliefen sich auf 8.759,18 €.

 

13. Erwerb von Wohnbauflächen

Im Jahre 2016 sind Vermessungskosten für das Baugebietes „Trenkampsbach“ in Höhe von rd. 27.200 € angefallen. Entsprechende Haushaltsmittel standen nicht zur Verfügung; die Aufwendungen haben bei der Kalkulation des Verkaufspreises Berücksichtigung gefunden.

 

14. Fußgängerbrücke Sr.-Hildebranda-Straße

Im Haushalt 2016 standen für die Sanierung der Brücke Mittel in Höhe von 52.500 € zur Verfügung. Vor Vergabe der Baumaßnahme sind durch Umlaufbeschluss des Verwaltungsausschusses 4.000,00 € überplanmäßig genehmigt worden.

Unberücksichtigt geblieben sind jedoch die Ingenieurkosten; die gesamten überplanmäßigen Auszahlungen belaufen sich auf 15.265,66 €.

 

15. Grabenverrohrung Kolpingstraße

Für das Kalenderjahr 2016 war die Maßnahme „Grabenverrohrung Kolpingstraße“ (Teilstück von der Kolpingstraße bis zur Ackerfläche) vorgesehen. Haushaltsreste aus dem Jahr 2015 standen in Höhe von 55.000 € zur Verfügung.

Nach Überprüfung der Maßnahme durch ein Ingenieurbüro ist man zu dem Schluss gekommen, dass diese vorgesehene Maßnahme eine unzureichende Lösung darstellen würde. Somit ist im Jahr 2016 beschlossen worden, dass neben der Verrohrung des Teilstücks von der Kolpingstraße bis zur Ackerfläche auch das Grabenteilstück zwischen ev. Friedhof und Schützenweg ausgebaut werden soll. Nach Kostenschätzungen des Ingenieurbüros beliefen sich die Kosten für diese Gesamtmaßnahme auf ca. 105.000 €. Die Mehrkosten in Höhe von 50.000,00 € sind am 20.06.2016 durch den Rat der Stadt Dinklage überplanmäßig genehmigt worden.

Nach Abschluss der Baumaßnahme stellt sich heraus, dass sich die überplanmäßigen Auszahlungen auf 56.070,18 € belaufen. 6.070,18 € bedürfen somit noch der Genehmigung.

Grund für diese Mehrkosten (6.070,18 €) war der Anschluss zahlreicher privater Regenwasserhausanschlüsse an die Betonrohrleitung im Bereich der Verrohrung des Teilstücks von der Kolpingstraße bis zur Ackerfläche. Diese Arbeiten waren vor Ausführung nicht erkennbar.