Betreff
Erhöhung des jährlichen Schulbudgets der Oberschule
Vorlage
DS-18-0127
Art
Sitzungsvorlage

Zur Deckung der laufenden Schulsachkosten werden den Schulen jährlich Budgets zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass den Schulen für bestimmte Anschaffungen und bauliche Unterhaltungskosten ein Gesamtbudget bereitgestellt wird. Aus diesem Budget sind die Ausgaben folgender Bereiche zu tätigen:

 

  • Bauliche Unterhaltung
  • Lehr- und Lernmittel
  • Schulveranstaltungen
  • Verbrauchsmittel
  • Schul- und Sportfahrten
  • Bürobedarf
  • Geringfügige Einrichtungsgegenstände (bis 150,00 EUR netto)
  • Post- und Kommunikationsgebühren
  • Gebrauchsgegenstände

 

Falls größere Anschaffungen oder Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, werden diese separat von den Schulen beantragt und dann gegebenenfalls als Sondermittel zur Verfügung gestellt.

 

Bewirtschaftungskosten wie u.a. Heiz-, Strom-, Wasser und Reinigungskosten gehören nicht zum Budget und werden separat im Haushalt ausgewiesen. Die Budgetierung gilt seit 1997; die letzte Anpassung für die Oberschule erfolgte 2008.

 

Das Budget setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

 

  • Pauschalbetrag für bauliche Unterhaltung
  • Grundbetrag
  • Erhöhungsbetrag pro Schüler
  • Pauschalbetrag für investive Anschaffungen (150,00 bis 1.000,00 EUR netto)

 

 

 

 

 

Derzeit stehen der Schule folgende Beträge zur Verfügung:

 

Pauschale

Baul. Unterhalt.

Grundbetrag

Erhöhungsbetrag

18,00 €/Schüler

Investiv

Gesamt

30.000,00

31.500,00

10.200,00

9.000,00

80.700,00

 

Zum Haushaltsjahr 2014 erfolgte eine Erhöhung der Budgets der Grundschulen. Da  auf Grund der damaligen umfangreichen Sanierungs- und Umbauarbeiten die finanzielle Entwicklung zunächst abzuwarten war.

 

Allerdings sind seit dem die Unterhaltung der Mensa, eines weiteren Fachraumes und vier zusätzliche Unterrichtsräume dazugekommen.

 

Darüber hinaus liegen Wartungsverträge vor, die mit immensen Kosten (rd. 20.000,00 EUR jährlich) verbunden sind. Hierunter fallen unter anderem die Wartung der Raumlufttechnischen Anlagen, die Wartung der Außentüren und die Wartung der Aufzugsanlagen.

 

Die letzte Anpassung des Budgets der Grundschulen ergab für das Haushaltsjahr 2014 folgende Beträge:

 

Schule

Paus. Ba.

Grundbetrag

Investiv

Erhöhungsbetrag je Schüler 18,-€

Gesamt

Bemerkung

GS KvG

14.000,00€

14.000,00€

3.000€

4.400,00

35.400€

ab 2014

10.000,00€

10.230,00€

3.000€

4.400,00

27.630€

Vorher

GS H. Mark

12.000,00€

14.000,00€

3.000€

4.500,00

33.500€

Ab 2014

8.000,00€

10.230,00€

3.000€

4.500,00

27.730€

vorher

 

Die Erhöhung des Budgets der Oberschule würde für den Haushalt 2018 folgende Beträge bedeuten:

 

Pauschale

Baul. Unterhalt.

Grundbetrag

Investiv

Erhöhungsbetrag je Schüler 18,-€

Gesamt

Bemerkung

30.000,00

31.500,00

9.000,00

10.200,00

80.700,00

bisher

34.000,00

34.000,00

9.000,00

10.200,00

87.200,00

ab 2018

 

Eine Anpassung  des Erhöhungsbetrages pro Schüler erfolgt nicht, diese erfolgte auch nicht bei den Grundschulen im Jahre 2014.

 

An den Schulsachkosten der Oberschule (Sek. I) beteiligt sich der Landkreis Vechta mit 60 %.

 

Im letzten Jahr fand eine Erhöhung des Budgets um 3.00,00 EUR statt. Dieser Betrag ist für Computer-Lizenzen vorgesehen.