Betreff
Sprachförderungsmaßnahmen Schuljahr 2017/2018
Vorlage
DS-18-0130
Art
Sitzungsvorlage

Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen stellt der Landkreis Vechta der Stadt Dinklage Gelder zur Verfügung. Für das vergangene Schuljahr (2016/2017) sind Mittel für die beiden Grundschulen in Höhe von 16.800,00 EUR bewilligt worden. Eine finanzielle Beteiligung seitens der Stadt Dinklage erfolgt hier nicht. Für das Schuljahr 2017/2018 sind entsprechende Anträge gestellt, der Bewilligungsbescheid liegt allerdings noch nicht vor.

 

Des Weiteren werden im Rahmen der sogenannten „niederschwelligen Angebote“ Gelder zur Verfügung gestellt. Im vergangenen Schuljahr wurden mit diesen Mitteln verschiedene Sprachfördermaßnahmen durch den Verein Pro Jugend Dinklage e.V. durchgeführt. Die erforderliche 50-prozentige Kofinanzierung erfolgte seitens der Stadt Dinklage aus Mitteln der Haushaltsansatzes (Präventionsrat).

 

Laut Auskunft von Jugendpfleger Karl-Heinz Kalmlage sollen auch im kommenden Jahr folgende Sprachfördermaßnahmen angeboten werden:

 

-        Sprachfördercamp in den Osterferien für Grundschüler                             2.500,00 EUR

-        Integrationswoche für jugendliche Migranten und Flüchtlinge                3.000,00 EUR

-        TAS, Traningskurs Alltag Sprache für Schülerinnen und Schüler

(läuft über das ganze Jahr)                                                                                       8.000,00 EUR

 

 

-        Gesamtkosten                                                                                               13.500,00 EUR

 

Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 13.500,00 EUR. Sollte der Landkreis Vechta alle Maßnahmen bewilligt, hat eine 50-prozentige Kofinanzierung seitens der Stadt Dinklage zu erfolgen. Dies wäre ein Betrag in Höhe von 6.750,00 EUR, der dann wiederum aus Mitteln des Ansatzes „Präventionsrat“ zu bestreiten wäre.

 

Die Präventionsarbeit wird vom Verein Pro Jugend Dinklage e.V. wahrgenommen. Hierfür wurden bislang jährlich 17.500,00 EUR zur Verfügung gestellt, die dann entsprechend um die Kofinanzierungsmittel gekürzt wurden.