Betreff
Neufassung der Satzung über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall sowie Fahrt- und Reisekosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen der Stadt Dinklage
Vorlage
DS-18-0135
Art
Sitzungsvorlage

Die Satzung über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall sowie Fahrt- und Reisekosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Stadt Dinklage besteht seit 2002 und wurde seither nicht mehr angepasst.

 

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat eine Empfehlung herausgegeben; auf dieser Grundlage ist die Satzung überarbeitet worden und als Anlage beigefügt.

 

Der Entwurf enthält neben redaktionellen Anpassungen folgende Änderungen:

 

  • monatliche Aufwandsentschädigung: Erhöhung von 45,00 € auf 60,00 €
  • Sitzungsgeld: Erhöhung von 18,00 € auf 20,00 €
  • monatliche Aufwandsentschädigung an stellv. Bürgermeister: Erhöhung von 180,00 € auf 210,00 €
  • monatliche Aufwandsentschädigung an Fraktionsvorsitzenden: Erhöhung von 50,00 € auf 80,00 €
  • Aufwandsentschädigung an Ausschussvorsitzenden und an den Ratsvorsitzenden: Erhöhung von 0,00 € auf 30,00 € pro durchgeführte Sitzung
  • monatliche Aufwandsentschädigung für die Nutzung eines eigenen Tabletts: 20,00 €

 

Die finanzielle Mehrbelastung durch diese Änderung der Satzung belaufe sich auf jährlich rund 15.000,00 €.

 

Mit der pauschalen Aufwandsentschädigung gelten zukünftige Fahrten und dazugehörige Fahrtkosten innerhalb des Kreisgebietes Vechta als abgegolten.

 

Im Rahmen des Verdienstausfalles hat sich inhaltlich lediglich der Zeitrahmen der abzurechnenden Zeiten geändert. Die Zeiten von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr wurden auf den Zeitraum von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr angepasst.

 

Zudem sieht die Satzung vor, die Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder behinderte Kinder geltend machen zu können.

 

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.