Betreff
Neubau eines Sanitär- und Umkleidegebäudes auf dem Sportplatz am Schützenweg
a) Entscheidung über den Standort
b) Antrag des TV Dinklage e. V. auf Gewährung eines Zuschusses
Vorlage
DS-18-0139
Art
Sitzungsvorlage

Mit Antrag vom 30.10.2017 beantragt der TV Dinklage e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 300.000,00 Euro für den Neubau von Sanitäranlagen und Umkleidekabinen am Schützenweg. Der Antrag ist dieser Anlage beigefügt.

 

Wie dem beigefügten Lageplan zu entnehmen ist, soll das Gebäude in einer Größe von rund 28,50 m x 8,80 m als überwiegend eingeschossiges  Gebäude errichtet werden. Mittig des Obergeschosses ist ein Aufbau zur Größe von rund 10 m x 8 m geplant. Die verbleibenden Flächen im Obergeschoss könnten künftig evtl. für Erweiterungen genutzt werden.

 

Nach einer Kostenschätzung des begleitenden Architekten belaufen sich die Kosten auf rund 500.000,00 Euro. Der TV Dinklage e.V. plant Eigenleistungen in Höhe von 75.000,00 Euro, einen Zuschuss des Landessportbundes in Höhe von 40.000,00 Euro sowie eigene finanzielle Mittel in Höhe von rund 85.000,00 Euro. Beantragt werden städtische Mittel in Höhe von 300.000,00 Euro.

 

Betroffen von dem Bauvorhaben ist ein Bereich der Parkplätze am Schützenweg sowie der Grünfläche zwischen Parkplätze und Spielfeld. Bei einer Länge des Gebäudes von rund 30 m ist davon auszugehen, dass hier rund 15 Parkplätze entfallen. Das Gebäude wird bis auf rund einen Meter an der Fahrbahn des Schützenweges ragen. Auf der gegenüberliegenden Seite verbleibt zwischen Gebäude und Spielfläche ein Abstand von rund 4 m. Nach mündlicher Auskunft des Landkreises Vechta wird es hinsichtlich der baurechtlichen Genehmigung voraussichtlich keine Probleme geben (Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie Abstände des Gebäudes zur Fahrbahn Schützenweges und zur Spielfläche), so dass mit einer Baugenehmigung gerechnet werden kann.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Eigentum der Familie Staggenborg. Auch die Parkplatzflächen entlang des Schützenweges befinden sich im Eigentum der Fam. Staggenborg. Zwischen der Familie Staggenborg und der Stadt Dinklage besteht ein Pachtvertrag; mit dem TV Dinklage e.V. hat die Stadt Dinklage hierüber einen Unterpachtvertrag geschlossen. In beiden Verträgen ist geregelt, dass ohne Zustimmung des Eigentümers keine Gebäude errichtet werden dürfen. Insoweit müsste also mit den Eigentümern eine Regelung getroffen werden. Diese könnte z.B. so aussehen, dass der TVD über diese Baufläche mit der Fam. Staggenborg einen Erbbauvertrag abschließt.

 

Vertreter des TV Dinklage e.V. werden in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport das Vorhaben vorstellen.