Betreff
Erlass einer Richtlinie zur Vereinsförderung - Stand 03.11.2017
Vorlage
DS-18-0142
Art
Sitzungsvorlage

Verwiesen wird auf die Drucksache DS-18-0090, sowie auf die Ausführungen im Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport vom 29.05.2017.

 

Die Richtlinie wurde nochmals überarbeitet und insbesondere nach einem Gespräch mit dem Stadtjugendring Dinklage wurden einige Änderungen / Ergänzungen aufgenommen.

 

Damit auch Gruppen wie die Messdiener oder Pfadfinder unter die Bestimmungen der Richtlinie fallen, werden nicht nur  Vereine, sondern auch Organisationen und Gruppen der Stadt Dinklage mitaufgenommen. Auch diese Gruppen oder Organisationen müssen sich in der Jugend- oder Seniorenarbeit engagieren, oder soziale bzw. kulturelle Zwecke verfolgen. Außerdem muss an der Tätigkeit ein öffentliches Interesse bestehen. Für Vereine, denen die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bescheinigt wird, gelten diese Forderungen durch den Vereinszweck als erfüllt.

 

Unter Punkt 1.2 wurde zudem aufgenommen, welche Vereine bzw. Gruppen und Organisationen nicht unter diese Förderrichtlinie fallen, wie z. B. politische und wirtschaftliche Vereine, als auch Fanclubs und Fördervereine.

 

Für die Gewährung von Zuschüssen seiner Mitglieder erhält der Stadtjugendring Dinklage seitens der Stadt Dinklage jährlich einen Betrag in Höhe von 10.000,00 EUR. Dieser Betrag wird nach der Richtlinie zur Verteilung der Geldmittel des Stadtjugendringes Dinklage verteilt. Der überwiegende Teil dieser Mittel wird für durchgeführte Jugendfreizeiten (Fahrten und Zeltlager) Dinklager Vereine, Organisation und Gruppen genutzt. In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Stadtjugendringes wurde vereinbart, dass diese Praxis künftig auch so fortgeführt werden soll. Dazu wird der Stadtjugendring seine Richtlinie zur Verteilung der Geldmittel entsprechend ändern, da unter anderem für allgemeine Jugendarbeit oder die Anschaffung von Zelten kein Geld mehr zur Verfügung gestellt wird. Diese Dinge fallen dann unter die neue Vereinsrichtlinie. Ebenfalls entfällt der in der Richtlinie festgesetzte Betrag für den TV Dinklage, da dieser auch unter die neue Richtlinie fällt.

 

Unter Punkt 4.1. (Förderung der Jugendarbeit) werden nunmehr alle Vereine, Gruppen und Organisationen aufgenommen. Bislang waren hier nur die Sportvereine berücksichtigt.

Insgesamt werden etwa 50 Dinklager Vereine, Organisationen und Gruppen gefördert. Sofern die Richtlinie in der im Entwurf vorgelegten Fassung in Kraft treten würde, ist im Haushalt 2018 ein Betrag in Höhe von etwa 34.500,00 EUR zu veranschlagen.