Betreff
Raumordnungsverfahren für die Planung der 380kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg-Merzen, Maßnahme 51b
Vorlage
DS-18-0152
Art
Sitzungsvorlage

 

TenneT, TSO GmbH und Amprion GmbH (Vorhabenträger/Übertragungsnetzbetreiber) beabsichtigen die Errichtung einer 380-kV-Leitung zwischen Conneforde (Gemeinde Wiefelstede, Landkreis Ammerland), Cloppenburg (Landkreis Cloppenburg) und Merzen (Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück). Der Nordteil dieses Projekts liegt im Netzgebiet der TenneT, für den Südteil im Bereich des Landkreises Osnabrück ist Amprion verantwortlich.

 

Der Bedarf einer 380-kV-Leitung von Conneforde über Cloppenburg nach Merzen ist im Bun-desbedarfsplangesetz durch den Bundesgesetzgeber abschließend festgestellt.

Mit einer Änderung des Energierechts wurde im Dezember 2015 für dieses Vorhaben die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung eröffnet.

 

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am 18.10.2017 das Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit gemäß § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes und § 9 ff. Niedersächsisches Raumordnungsgesetz für einen Trassenkorridor zwischen Cloppenburg und Merzen eingeleitet.

 

Der Stadt Dinklage ist mit Schreiben vom 23.10.2017 mitgeteilt worden, bis zum 29.12.2017 (Fristverlängerung) eine Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren abgeben zu können.

 

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurden die möglichen Trassenvarianten (A/B, C und D3) - siehe auch Anlage 1 zur Beschlussvorlage - einer umfassenden Bewertung unterzogen.

 

Die o.g. Trassenvarianten weisen jeweils folgende Längen auf:

 

Korridor A/B

  • (47,5 km Gesamtlänge)
  • Freileitung ungebündelt (40,5 km)
  • Freileitung in Bündelung mit elektrischer Infrastruktur (3,1 km)
  • Erdkabel (3,9 km)

 

Korridor C

  • (50,3 km Gesamtlänge)
  • Freileitung ungebündelt (46,0 km)
  • Freileitung in Bündelung mit elektrischer Infrastruktur (4,3 km)

 

Korridor D3

  • (60,9 km Gesamtlänge)
  • Freileitung ungebündelt 42,7 (km)
  • Freileitung in Bündelung mit elektrischer Infrastruktur (4,3 km)
  • Freileitung in Bündelung mit sonstiger linienhafter Infrastruktur (13,9 km)

 

Unter Berücksichtigung eines der Verfahrensebene angemessenen Bearbeitungsmaßstabs von  1:50.000 bis  1:25.0000 stellt sich der Trassenkorridor A/B unter den Aspekten:

 

  • Umweltverträglichkeit,
  • Artenschutz,
  • Natura 2000 und
  • Raumverträglichkeit sowie unter Berücksichtigung der
  • grundsätzlichen technischen Realisierbarkeit

 

die insgesamt konfliktfreiste (Vorzugstrassenkorridor) aller im Rahmen des Variantenvergleichs zu untersuchenden Varianten dar - siehe auch Anlage 2 zur Beschlussvorlage. Damit ist sie in der weiteren Planung grundsätzlich durchsetzungsfähig, wobei die Feinplanung und Genehmigung der Leitungstrasse mit grundstücksgenauer Festlegung der Leitungsachse sowie der Maststandorte und des Leitungsschutzstreifens erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren (PFV) nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt.

 

Die räumliche Betroffenheit der Stadt Dinklage durch die Trassenvarianten C sowie D3 ist der Anlage 3 zur Beschlussvorlage zu entnehmen.

 

In diesem Zusammenhang ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Bauleitplanung östlich des Dinklager Rings (37. FNP Änderung, Bebauungsplan Nr. 103 „Östlich Dinklager Ring“) sowie das Verfahren zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Burgwald“ bislang im Raumordnungsverfahren unberücksichtigt blieben