Betreff
Besetzung einer weiteren unbesoldeten Stelle im Verein Pro Jugend Dinklage e.V.
Vorlage
DS-18-0164
Art
Sitzungsvorlage

Die Regelungen zur Besetzung der unbesoldeten Stellen erfolgen gem. § 71 Abs. 6 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach den Vorschriften des § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG.

 

In der konstituierenden Sitzung am 01.11.2016 wurden neun Stellen vergeben, wonach 5 auf die CDU-Fraktion und jeweils 2 auf die SPD-Fraktion und auf die Fraktion Bürgerforum Dinklage entfallen. Die Berechnung der Sitze erfolgt nach dem Verfahren „Hare/Niemeyer“.

 

Auf der Jahreshauptversammlung des Vereins Pro Jugend e.V. am 28.09.2017 wurde der Beschluss gefasst, dass dem erweiterten Vorstand künftig zwei Vertreter der Stadt Dinklage angehören sollen, so dass sich die Zahl der unbesetzten Stellen von 9 auf 10 erhöht. Eine Berechnung nach Hare/Niemeyer ergibt folgendes Ergebnis:

 

CDU:

13x10

23

= 5,65

=5

+1

=6

SPD:

5x10

23

=2,17

=2

+0

=2

BFD:

5x10

23

=2,17

=2

+0

=2

 

 

 

9

+1

=10

 

 

Die weitere Stelle entfällt somit auf die CDU-Fraktion, die auch bereits den ersten Sitz innehat.

 

Diese Regelung ist nicht unbedingt bindend. Gem. § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat einstimmig ein anderes Verfahren beschließen. Dies bedeutet, dass unter den Fraktionen auch vereinbart werden kann, welche Fraktion die Stelle übernimmt.

 

Es ist ein Vertreter sowie ein Stellvertreter für diese Stelle zu benennen. Der Beschluss erfolgt durch Abstimmung.