Betreff
37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Östlich Dinklager Ring)
Beratung und Annahme des Vorentwurfes für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
Vorlage
DS-18-0169
Art
Sitzungsvorlage

Die Stadt Dinklage beabsichtigt für einen hiesigen Gewerbebetrieb, den Bereich östlich des „Dinklager Rings“ städtebaulich (GI) zu entwickeln. Dieses Gewerbegebiet (GI) konkretisiert die inhaltlichen Vorgaben des RROP des Landkreises Vechta, welches an den Autobahnanschlussstellen der BAB A1 den Städten und Gemeinenden eine Siedlungsentwicklung eröffnet.

 

Der Geltungsbereich der 37. Flächennutzungsplanänderung -Entwurf-  ist so geschnitten,  dass auch Flächen auf dem östlich angrenzenden Lohner Stadtgebiet erschlossen werden können.

 

Der Entwurf der 37. Flächennutzungsplanänderung ist durch folgende Flächengrößen gekennzeichnet:

 

Industriegebiet: ca. 4,1 ha

Verkehrsfläche : ca. 0,4 ha

Regenrückhaltung: ca. 0,2 ha 

Gesamt: ca. 4,7 ha 

 

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll ein verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan Nr. 103 „Östlich Dinklager Ring“) die Aussagen des FNP konkretisieren.