a) Aufstellungsbeschluss, Festlegung des Geltungsbereichs und der Bezeichnung
b) Beratung über die künftigen Festsetzungen
Herr Arno Bahlmann beantragt, für den – größtenteils in seinem Eigentum befindlichen – Bereich zwischen Friedhofsweg, Lange Straße, Drostestraße und Nelkenstraße, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der größte Teil dieses Gebietes ist derzeit nicht mit einem Bebauungsplan belegt; lediglich das Gebäude des Netto-Marktes liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Schlaops Kamp“ und ist dort als Mischgebiet ausgewiesen.
Grund für den Antrag ist zum einen die Neuordnung der Bebauung an der Lange Straße (Gewächshäuser und ein Wohnhaus wurden abgebrochen) sowie die beabsichtigte Erweiterung des bestehenden Netto-Marktes an der Drostestraße. Laut Antrag soll der südliche Bereich an der Lange Straße möglichst als „Mischgebiet“ und der nördliche Bereich (mit Verkaufshalle Blumen Bahlmann und Netto-Markt) als „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“ ausgewiesen werden. Hierzu wird auf den anliegenden Übersichtsplan verwiesen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan nachzuweisen ist, dass durch die Realisierung der Erweiterung des Netto-Marktes keinerlei schädigende Wirkung auf die Innenstadt sowie auf die direkte Nahbarschaft hervorgerufen werden. Die Verträglichkeit des Vorhabens ist über ein Einzelhandelsgutachten, ein verkehrliches Gutachten sowie ein Lärmgutachten nachzuweisen. Alle aus der Bauleitplanung und den Gutachten resultierenden Kosten wären vom Antragsteller zu übernehmen.
Da sowohl die Lange Straße als auch die Drostestraße Landesstraßen sind, sollte vorab mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ein Gespräch hinsichtlich der Anlegung der Zu- und Abfahrten stattfinden.