Betreff
Bebauungsplan Nr. 103 "Östlich Dinklager Ring"
Festlegung des Geltungsbereiches und Annahme des Vorentwurfes für die frühzeitige Beteiligung der Öffenlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
Vorlage
DS-18-0171
Art
Sitzungsvorlage

Die Stadt Dinklage beabsichtigt für einen hiesigen Gewerbebetrieb, den Bereich östlich des „Dinklager Rings“ städtebaulich (GI) zu entwickeln.

 

Der Bebauungsplan Nr. 103 „Östlich Dinklager Ring“ konkretisiert die inhaltlichen Vorgaben der parallel hierzu aufgestellten 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinklage.

 

Der Geltungsbereich sowie das verkehrliche Erschließungskonzept des Bebauungsplanentwurfes ist so geschnitten,  dass auch Flächen auf dem östlich angrenzenden Lohner Stadtgebiet erschlossen werden könnten.

 

Die in der Anlage dargestellte Werksskizze (Vorentwurf) ist mit der Stadt Lohne abgestimmt. – Die Flächenentwicklung in dem östlich angrenzenden Bereich obliegt ausschließlich den zeitlichen sowie inhaltlichen Vorstellungen des Rates der Stadt Lohne.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 „Östlich des Dinklager Ringes“ ist durch folgende Flächengrößen gekennzeichnet:

 

Industriegebiet: ca. 4,1 ha

Verkehrsfläche : ca. 0,4 ha

Regenrückhaltung: ca. 0,2 ha 

Gesamt: ca. 4,7 ha