Betreff
Bebauungsplan Nr. 37 "Holthausstraße, Friedenstraße, Sanderstraße, Riedenweg, Hugenkotten" - Neuaufstellung - (beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB);
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beratung und Annahme des Entwurfes für die öffentliche Auslegung
Vorlage
DS-18-0173
Art
Sitzungsvorlage

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat in seiner Sitzung am 18.11.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 37 „Holthausstraße, Friedenstraße, Sanderstraße, Riedenweg, Hugenkotten“ mit dem Ziel zu ändern, die Zahl der maximal zulässigen Wohneinheiten je Gebäude zu begrenzen. Dieser Beschluss wurde seinerzeit auch öffentlich bekannt gemacht.

 

In der Zwischenzeit wurde bei einer Reihe von Anfragen darauf hingewiesen, dass in diesem Gebiet grds. maximal zwei Wohneinheiten je Gebäude genehmigt werden; die Antragsteller haben dies i. d. R. auch berücksichtigt. Bei zwei beabsichtigten Vorhaben an der Holthausstraße und an der Friedenstraße hat der Verwaltungsausschuss in den Jahren 2016 und 2017 aufgrund der Nachbarschaftsbebauung dem Bau von Gebäuden mit vier Wohneinheiten zugestimmt – allerdings unter der Bedingung, dass oberhalb des 2. Vollgeschosses keine Aufenthaltsräume entstehen. Außerdem wurde im Jahr 2017 ein Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten vom Landkreis Vechta zurückgestellt.

 

Da die vorgesehenen Beschränkungen der Gebäudegrößen den gesamten Bebauungsplan betreffen und außerdem  in Teilbereichen eine Anpassung der Baugrenzen vorgesehen ist, schlägt die Verwaltung vor, statt der Änderung eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes vorzunehmen. Dies kann im Wege des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB erfolgen. Hierzu wird auf die anliegende Skizze verwiesen, in der die o. g. Beschlüsse berücksichtigt sind.  Der Entwurf für die öffentliche Auslegung wird in der Sitzung vorgestellt werden.