Die durch die Bauleitplanung der Stadt
Dinklage zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft bzw. die zu
erwartenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und die Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts müssen ausgeglichen werden. Dieses
erfolgt in der Regel durch Festsetzungen im Bebauungsplan selbst und zusätzlich
auf externen Kompensationsflächen.
In der Vergangenheit erfolgten die
externen Kompensationsmaßnahmen entweder auf stadteigenen Flächen oder auf
Eigentumsflächen Dritter, die der Stadt die Flächen für Kompensationszwecke
dauerhaft zur Verfügung gestellt haben. In letzteren Fällen wurde mit den
Grundstückseigentümern ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem u. a.
die Bereitstellung der Flächen, die Anlage und Unterhaltung der Flächen und die
finanzielle Entschädigung geregelt wurden.
Durch die bereits erfolgte Anlage der
verschiedenen Kompensationsflächen hat die Stadt Dinklage derzeit noch einen
„Überschuss“ von ca. 60.000 Werteinheiten. Dabei ist der erforderliche
Ausgleich für die Bauleitplanung östlich des Dinklager Rings (Bebauungsplan Nr.
103) noch nicht berücksichtigt.
Im Ausschuss für Bauen, Umwelt und
Stadtentwicklung wurde in der Vergangenheit wiederholt auf die Stiftung
Landgüter Schwede und Lage hingewiesen. Diese Stiftung hat Teile ihrer land-
und forstwirtschaftlichen Flächen (u. a. Gut Lage) für Maßnahmen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege vorgesehen und in einen Flächenpool überführt.
Städte, Gemeinde und andere Planungsträger können auf den Flächen der Stiftung
ihre Eingriffe in den Naturhaushalt ausgleichen und entsprechende Werteinheiten
erwerben.
Die Stiftung kann derzeit noch einen
größeren Kompensationsbedarf abdecken. Mit interessierten Städten oder
Gemeinden werden Verträge über eine bestimmte Anzahl an Werteinheiten
(Ökopunkten) abgeschlossen. Diese Werteinheiten können dann je nach Zeitpunkt
des Bedarfes innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren abgerufen werden. Erst
mit dem Abruf der Werteinheiten ist der entsprechende Kaufpreis je Werteinheit
zu entrichten. Über den Zeitraum von 10 Jahren bleibt der Kaufpreis gleich.
Sollten nach Ablauf der 10 Jahre noch Werteinheiten „übrig sein“, müssen diese
in einer Summe gezahlt werden und stehen dann weiterhin zur Verfügung.
Hinsichtlich der Lage des Flächenpools
der Stiftung ist anzumerken, dass die Flächen in Lage unmittelbar an der
Stadtgrenze Dinklage/Essen-Addrup, nördlich der Lage Hase liegen. Eine
naturräumliche Nähe ist somit gegeben. Aus Sicht der Verwaltung wird eine
Beteiligung an dem Flächenpool der Stiftung daher als gute Alternative zu den
eigenen Kompensationsmaßnahmen gesehen.
Herr Herbert Schröder von der Stiftung wird zu diesem Tagesordnungspunkt vortragen.