Betreff
Vorstellung des Kompensationspools der Stiftung Landgüter Schwede und Lage; hier: Vortrag von Herrn Herbert Schröder von der Stiftung
Vorlage
DS-18-0174
Art
Sitzungsvorlage

Die durch die Bauleitplanung der Stadt Dinklage zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft bzw. die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts müssen ausgeglichen werden. Dieses erfolgt in der Regel durch Festsetzungen im Bebauungsplan selbst und zusätzlich auf externen Kompensationsflächen.

 

In der Vergangenheit erfolgten die externen Kompensationsmaßnahmen entweder auf stadteigenen Flächen oder auf Eigentumsflächen Dritter, die der Stadt die Flächen für Kompensationszwecke dauerhaft zur Verfügung gestellt haben. In letzteren Fällen wurde mit den Grundstückseigentümern ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem u. a. die Bereitstellung der Flächen, die Anlage und Unterhaltung der Flächen und die finanzielle Entschädigung geregelt wurden.

 

Durch die bereits erfolgte Anlage der verschiedenen Kompensationsflächen hat die Stadt Dinklage derzeit noch einen „Überschuss“ von ca. 60.000 Werteinheiten. Dabei ist der erforderliche Ausgleich für die Bauleitplanung östlich des Dinklager Rings (Bebauungsplan Nr. 103) noch nicht berücksichtigt.

 

Im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung wurde in der Vergangenheit wiederholt auf die Stiftung Landgüter Schwede und Lage hingewiesen. Diese Stiftung hat Teile ihrer land- und forstwirtschaftlichen Flächen (u. a. Gut Lage) für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgesehen und in einen Flächenpool überführt. Städte, Gemeinde und andere Planungsträger können auf den Flächen der Stiftung ihre Eingriffe in den Naturhaushalt ausgleichen und entsprechende Werteinheiten erwerben.

 

Die Stiftung kann derzeit noch einen größeren Kompensationsbedarf abdecken. Mit interessierten Städten oder Gemeinden werden Verträge über eine bestimmte Anzahl an Werteinheiten (Ökopunkten) abgeschlossen. Diese Werteinheiten können dann je nach Zeitpunkt des Bedarfes innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren abgerufen werden. Erst mit dem Abruf der Werteinheiten ist der entsprechende Kaufpreis je Werteinheit zu entrichten. Über den Zeitraum von 10 Jahren bleibt der Kaufpreis gleich. Sollten nach Ablauf der 10 Jahre noch Werteinheiten „übrig sein“, müssen diese in einer Summe gezahlt werden und stehen dann weiterhin zur Verfügung.

 

Hinsichtlich der Lage des Flächenpools der Stiftung ist anzumerken, dass die Flächen in Lage unmittelbar an der Stadtgrenze Dinklage/Essen-Addrup, nördlich der Lage Hase liegen. Eine naturräumliche Nähe ist somit gegeben. Aus Sicht der Verwaltung wird eine Beteiligung an dem Flächenpool der Stiftung daher als gute Alternative zu den eigenen Kompensationsmaßnahmen gesehen.

 

Herr Herbert Schröder von der Stiftung wird zu diesem Tagesordnungspunkt vortragen.