Betreff
Vereinbarung über die Wahrnehmung der öffentl. Jugendhilfe durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta für die Zeit ab 01.01.2018 bis 31.12.2020
Vorlage
DS-18-0176
Art
Sitzungsvorlage

Die am 21.12.2012 zwischen den Städten und Gemeinden und dem Landkreis Vechta geschlossene Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta ist am 31.12.2017 ausgelaufen.

 

Im Kern regelte diese Vereinbarung, dass die Städte und Gemeinden im Einvernehmen mit dem Landkreis Vechta die Aufgaben der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (§§ 22 ff SGB VIII) wahrnehmen und sicherstellen, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung gehalten wird. Soweit es den bedarfsgerechten Ausbau des Krippen- und Großtagespflegeangebotes anbelangt, regelte die Vereinbarung, dass sich der Landkreis an den Investitionskosten zur Schaffung von Krippen-/Großtagespflegeplätzen mit bis zu 2.800,00 € je Betreuungsplatz  beteiligt. Weiterhin sah die Vereinbarung vor, dass  der Landkreis neben dem Erlaubnisverfahren die Tagespflegeentgelte bearbeitet und auszahlt und je anerkannter Krippen- Kindergarten- und Hortgruppe einen Betriebskostenzuschuss gewährt.

Der Betriebskostenzuschuss betrug bis 31.12.2017 für

Regelgruppen (bis zu 6-stündiger Betreuung)    17.000,00 €/p.a.

Ganztagsgruppen (ab 6-stündiger Betreuung)    22.000,00 €/p.a.

Kleingruppen                                                         8.500,00 €/p.a.

 

Unter Berücksichtigung der am 01.10.2016 in den Tageseinrichtungen vorhandenen Gruppen betrug der Betriebskostenzuschuss für das Kalenderjahr 2017 insgesamt 474.000,00 €.

 

Da den Städten und Gemeinden in den vergangenen Jahren bei den Betriebskosten Defizite entstanden sind und sich die Baukosten erhöht haben wurde vom Kreistag am 19.10.2017 beschlossen, dass der Landkreis Vechta sich an

den Investitionskosten zur Schaffung von Krippen- und Großtagespflegeplätzen mit bis zu 3.300,00 € pro Betreuungsplatz beteiligt. Die Beteiligung ist für die Laufzeit der Vereinbarung auf insgesamt 900.000,00 € begrenzt.

 

An den Betriebskosten der von den Städten und Gemeinden organisierten bedarfsgerechten Krippen-, Kindergärten- und Hortbetreuung beteiligt sich der Landkreis mit jährlich

21.000,00 € für eine Regelgruppe

27.000,00 € für eine Ganztagsgruppe

10.500,00 € für ein Kleingruppe

13.500,00 € für eine ganztägige Kleingruppe

 

Unter Berücksichtigung der am 01.10.2017 in den Tageseinrichtungen vorhandenen Gruppen beträgt der neue Betriebskostenzuschuss für das Kalenderjahr 2018 insgesamt 585.000,00 €.

 

Erhöhung insgesamt: 111.000,00 €

 

Vom Landkreis Vechta wurde den Städten und Gemeinden eine neue Vereinbarung zur Unterzeichnung übersandt.

Im Wesentlichen, bis auf die neuen Beträge, ist die Vereinbarung mit der bisherigen Vereinbarung identisch.

 

Maßgeblich für die Betriebskostenförderung sind die per Stichtag 01.10. des Vorjahres von den Städten und Gemeinden mittels Antrag gemeldeten  Gruppen.

 

Ein Entwurf der Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Bei den markierten Positionen handelt es sich um die Änderungen, bzw. Ergänzungen gegenüber der bisherigen Vereinbarung.

 

Der Betriebskostenzuschuss aus der neuen Vereinbarung, wurde im Haushalt für 2018, veranschlagt.