Die am 21.12.2012 zwischen den Städten und Gemeinden und dem Landkreis Vechta geschlossene Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta ist am 31.12.2017 ausgelaufen.
Im Kern regelte diese Vereinbarung, dass die Städte und Gemeinden im Einvernehmen mit dem Landkreis Vechta die Aufgaben der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (§§ 22 ff SGB VIII) wahrnehmen und sicherstellen, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung gehalten wird. Soweit es den bedarfsgerechten Ausbau des Krippen- und Großtagespflegeangebotes anbelangt, regelte die Vereinbarung, dass sich der Landkreis an den Investitionskosten zur Schaffung von Krippen-/Großtagespflegeplätzen mit bis zu 2.800,00 € je Betreuungsplatz beteiligt. Weiterhin sah die Vereinbarung vor, dass der Landkreis neben dem Erlaubnisverfahren die Tagespflegeentgelte bearbeitet und auszahlt und je anerkannter Krippen- Kindergarten- und Hortgruppe einen Betriebskostenzuschuss gewährt.
Der Betriebskostenzuschuss betrug bis 31.12.2017 für
Regelgruppen (bis zu 6-stündiger Betreuung) 17.000,00 €/p.a.
Ganztagsgruppen (ab 6-stündiger Betreuung) 22.000,00 €/p.a.
Kleingruppen 8.500,00 €/p.a.
Unter Berücksichtigung der am 01.10.2016 in den Tageseinrichtungen vorhandenen Gruppen betrug der Betriebskostenzuschuss für das Kalenderjahr 2017 insgesamt 474.000,00 €.
Da den Städten und Gemeinden in den vergangenen Jahren bei den Betriebskosten Defizite entstanden sind und sich die Baukosten erhöht haben wurde vom Kreistag am 19.10.2017 beschlossen, dass der Landkreis Vechta sich an
den Investitionskosten zur Schaffung von Krippen- und Großtagespflegeplätzen mit bis zu 3.300,00 € pro Betreuungsplatz beteiligt. Die Beteiligung ist für die Laufzeit der Vereinbarung auf insgesamt 900.000,00 € begrenzt.
An den Betriebskosten der von den Städten und Gemeinden organisierten bedarfsgerechten Krippen-, Kindergärten- und Hortbetreuung beteiligt sich der Landkreis mit jährlich
21.000,00 € für eine Regelgruppe
27.000,00 € für eine Ganztagsgruppe
10.500,00 € für ein Kleingruppe
13.500,00 € für eine ganztägige Kleingruppe
Unter Berücksichtigung der am 01.10.2017 in den Tageseinrichtungen vorhandenen Gruppen beträgt der neue Betriebskostenzuschuss für das Kalenderjahr 2018 insgesamt 585.000,00 €.
Erhöhung insgesamt: 111.000,00 €
Vom Landkreis Vechta wurde den Städten und Gemeinden eine neue Vereinbarung zur Unterzeichnung übersandt.
Im Wesentlichen, bis auf die neuen Beträge, ist die Vereinbarung mit der bisherigen Vereinbarung identisch.
Maßgeblich für die Betriebskostenförderung sind die per Stichtag 01.10. des Vorjahres von den Städten und Gemeinden mittels Antrag gemeldeten Gruppen.
Ein Entwurf der Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Bei den markierten Positionen handelt es sich um die Änderungen, bzw. Ergänzungen gegenüber der bisherigen Vereinbarung.
Der Betriebskostenzuschuss aus der neuen Vereinbarung, wurde im Haushalt für 2018, veranschlagt.