Betreff
Bebauungsplan Nr. 29 "Burgstraße" - 2. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB)
a) Beratung und Annahme des Entwurfs
b) Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-18-0201
Art
Sitzungsvorlage

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat auf Antrag von Frau Meinert Bahlmann beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 29 „Burgstraße“ grds. In der Weise zu ändern, dass der bisher als öffentlicher Parkplatz ausgewiesene vordere Teil des ehemaligen Flurstücks 141/3 künftig als Mischgebiet ausgewiesen wird, damit sie hier ein Architektenbüro errichten kann. Außerdem sind die nach den Richtzahlen zu § 47 NBauO (Stellplatzverordnung) mindestens anzulegenden Einstellplätze konkret räumlich festzulegen. (7 Einstellplätze plus 2  Einstellplätze auf einem ihrer Grundstücke). –Die in § 47 NBauO genannte Anzahl gilt als Anhalt, um die Anzahl der herzustellenden Einstellplätze im Einzelfall festzulegen.

Ferner wurde vom Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage beschlossen, auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.

 

Auf die entsprechenden Beratungen seit dem Jahr 2015 wird verwiesen.

 

Der in der Anlage zur Beschlussvorlage dargestellt Bebauungsplanentwurf ist konkret auf die Beschlusslage zugeschnitten (Baufläche, Nichtüberbaubarer Bereich, Fläche für Einstellplätze).