Betreff
Skateanlage
Vorlage
DS-18-0203
Art
Sitzungsvorlage

Im Jahre 2000 wurde die hinter dem Jugendtreff, Schulstraße, gelegene Skateranlage in Betrieb genommen.

Die Gesamtkosten beliefen sich seinerzeit auf insgesamt rd. 81.000 DM.

Zwischen dem Verein Pro Jugend Dinklage e.V. und der Stadt Dinklage wurde im

Oktober 2000 eine zunächst bis zum 15.10.2009 befristete Vereinbarung geschlossen.

Danach übernimmt der Verein Pro Jugend Dinklage e.V.

- die Verkehrssicherungspflicht und

- die Wartung, Unterhaltung und Reinigung der Skateranlage. 

 

Eine Versicherung wurde vom Verein mit Beginn 27.10.2000  und Ablauf 01.10.2018 abgeschlossen.

 

Dem Verein wurde eine Verlängerung der Vereinbarung bis vorerst 31.12.2024 vorgeschlagen.

Der Vorstand des Vereins hat in seiner Sitzung am 07.03.2018 beschlossen, dass einer Verlängerung nicht zugestimmt wird.

Aus Kostengründen will der Verein die Anlage nicht weiter betreiben.

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt damit der Stadt Dinklage und der Versicherungsschutz erfolgt über den Kommunalen Schadenausgleich (KSA).

Der Verein würde es jedoch begrüßen und wünscht sich, dass die Anlage auch weiterhin den Jugendlichen der Stadt Dinklage für ihre Aktivitäten zur Verfügung steht.

 

Die Geräte auf der Skateanlage wurden am 23.11.2017 vom Spielplatzprüfer überprüft und es wurden keine erkennbaren Mängel festgestellt. 

 

Vom KSA wurde bestätigt, dass die Skateanlage nicht zwangsläufig eingezäunt sein muss, um die sicherheitstechnischen Anforderung für Skateeinrichtungen (siehe Anlage) zu erfüllen.

Soweit Skateanlagen in anderen Kommunen eingezäunt sind, erfüllt dieses vermutlich eher den Zweck, Lärmbelästigungen und Wandalismus vorzubeugen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Skateanlage vorerst an dem derzeitigen Standort verbleibt und weiterhin von den Jugendlichen genutzt werden kann.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht werden

getroffen.