Betreff
Einrichtung von Krippen- und Kindergartenplätzen
Vorlage
DS-18-0204
Art
Sitzungsvorlage

Am 30.01.2018 wurde der  Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren (JFS)

über die Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2018/2019 informiert (DS -18-0178).

 

Entsprechend dem Beschlussvorschlag (JFS-18-0003) wurde die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für die Einrichtung weiterer Krippenplätze zu schaffen.

Der Einrichtung einer Kleingruppe (max. 10 Kinder) im Kinderhaus St. Anna wurde zugestimmt.

 

Von den Leitungen der Kindertagesstätten wurde am 09.04.2018 mitgeteilt, dass am

27.04.2018 die Zusagen an die Eltern versandt werden sollen.

Bislang können nicht alle Eltern eine Zusage erhalten, da Krippen- und Kindergartenplätze fehlen.

 

Wie bereits bekannt, können 25 Krippenkinder nicht untergebracht werden.

 

Außerdem habe sich herausgestellt, dass inzwischen 30 Kindergartenkinder nicht

untergebracht werden können.

In der letzten JFS Sitzung wurde noch davon ausgegangen, dass das Platzangebot für die Kindergartenkinder mit der Einrichtung einer Kleingruppe (max. 10 Kinder) im Kinderhaus St. Anna aufgefangen werden könne.

Eine zusätzliche Kleingruppe mit 10 Kindern ist jedoch nicht ausreichend.

Der vorgesehene Gruppenraum wurde bereits von der Landesschulbehörde in Augenschein genommen und aufgrund der Raumgröße eine Betriebserlaubnis für max. 20 Kinder am 13.04.18 in Aussicht gestellt.

 

Unter Berücksichtigung einer Kleingruppe mit 20 Kindern fehlen immer noch

10 Kindergartenplätze.

 

Laut Mitteilung der Kindergartenleitungen wird sich ein endgültiger Platzbedarf

erst nach dem Versand der Zusagen ergeben. Es werde jedoch davon ausgegangen, dass keine wesentlichen Veränderungen mehr eintreten werden.

 

 

Aktueller Stand zur Schaffung weiterer Krippen- und Kindergartenplätze

 

Krippenplätze

 

Containeranlage für 2 Krippengruppen

In der letzten Sitzung des JFS wurde mitgeteilt, dass der Krippenplatzbedarf

(2 Krippengruppen) kurzfristig wohl nur durch das Aufstellen einer Containeranlage zu lösen sei.

Hierbei handelt es sich um eine sehr kostenaufwendige Lösung.

Es wurden zwei Angebote eingeholt.

Die Kosten für eine 2-gruppige Containeranlage für 24 Monate betragen zwischen  150.000 € und 170.000 €. Hinzu kommen die Kosten für die Herrichtung des Grundstückes (Aufstellplatz), der Zufahrt, Anschlüsse für Strom, Trinkwasser, Abwasser, den Spielplatz, kind- und personalgerechte Ausstattung und die Betriebskosten (Strom, Wasser, Abwasser usw.).  

 

„Welt der Tiere“ - TVD

Als Alternative werden vom TVD die Bewegungsräume „Welt der Tiere“ im TVD Center, Obergeschoss angeboten.

Die Räumlichkeiten wurden inzwischen von der Landesschulbehörde in Augenschein genommen und sind grundsätzlich für eine ausschließliche Nutzung durch eine Krippengruppe für einen Zeitraum von max. zwei Jahren geeignet. Einige kindgerechte Veränderungen sind vorzunehmen.

Außerdem ist ein Spielplatz anzulegen.

Die Betriebserlaubnis der Landesschulbehörde ist jedoch abhängig von der baurechtlichen Genehmigung zur Nutzungsänderung.

Die Nutzungskosten für die Räumlichkeiten wurden vom TVD auf jährlich 16.000 € beziffert.

Die Kosten für die kind- und personalgerechte Ausstattung, sowie Herrichtung des Spielplatzes, werden in vollem Umfange zu Lasten der Stadt gehen.

Bislang ist die Betriebsführung für diese Krippengruppe noch unklar.

 

Kleine Sporthallen Kindergarten St. Theresia

Als Alternative für eine zweite Krippengruppe steht eventuell die kleine Sporthalle des Kindergarten St. Theresia zur Verfügung. Auch hier sind kindgerechte Veränderungen und Ausstattungen vorzunehmen. Von der Landesschulbehörde wurde signalisiert, dass die Turnhalle für eine Krippengruppe genutzt werden kann. Besser wäre jedoch der Tausch mit einer Kindergartengruppe aus dem St. Theresia.

Die neue vorübergehende Krippengruppe wird im Kindergarten untergebracht und eine bereits bestehende Kindergartengruppe wechselt vorübergehende in die kleine

Turnhalle. Ein Nachteil ist jedoch, dass der Kindergarten St. Theresia einen Ersatz für die Turnhalle benötigt.

Hier kann eventuell auf Turnmöglichkeiten in den Hallen des TVD ausgewichen werden.

Sollte jedoch die kleine Turnhalle nicht zur Verfügung stehen (dieses hängt von der kirchlichen Zustimmung ab), wäre nach einer weiteren Lösung zu suchen. 

 

Haus Landwehr, Gartenstr. 

Die Verwaltung wurde von der katholischen Kirchengemeinde auf das leer stehende Wohnhaus mit Einliegerwohnung Gartenstraße aufmerksam gemacht.

Das Wohnhaus verfügt über eine reine Wohnfläche von 178 qm.

Am 13.04.2018 wurden die Räumlichkeiten von der Landesschulbehörde in Augen-schein genommen.

Das Wohnhaus ist von der Größe her geeignet, 2 Krippengruppen aufzunehmen, was grundsätzlich als positiv zu bewerten ist.

In der Einliegerwohnung wäre ein Durchbruch zwischen zwei Räumen erforderlich, um einen zweiten, erforderlichen Gruppenraum zu schaffen.

Auch die sonstigen erforderlichen Räumlichkeiten sind vorhanden.

Der Garten kann für einen Spielplatz hergerichtet werden.

Eine Betriebserlaubnis wurde für max. 3 Jahre in Aussicht gestellt.

Die Kirche ist bereit die Betriebsführung zu übernehmen.

 

Die Herrichtungskosten (Malerarbeit, Fußbodenarbeiten usw.), Spielplatz, Einzäunung, werden sich grob geschätzt auf 50.000 € - 70.000 € belaufen. Der monatliche Mietpreis wurde mit 900 € beziffert. Die Mietkosten betragen jährlich (ohne Betriebskosten)  10.800 €. Hinzu kommen die Kosten für die kind- und personalgerechte Ausstattung und Herrichtung des Spielplatzes.

Anzumerken ist noch, dass sich das Verkehrsaufkommen in der Gartenstraße durch das Bringen und Abholen der Kinder erhöhen wird. 

Vom Eigentümer ist eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) zu beantragen.

Außerdem ist das Wohnhaus in Bezug auf Heizung, Strom, Wasser, sanitäre Einrichtung, bezugsfertig herzurichten bzw. es sind die Kosten hierfür zu übernehmen.

 

Kindergartenplätze

Hinsichtlich der fehlenden Kindergartenplätze wurde mit dem Kloster St. Scholastika

Kontakt aufgenommen.

Das Kloster ist bereit den Saal im Gästehaus für das kommende Kindergartenjahr vom 01.08.18 – 31.07.2019 zur Verfügung zu stellen.

Der Saal wurde am 13.04.2018 durch die Landesschulbehörde in Augenschein genommen und ist vorübergehend, für ein Jahr als Gruppenraum für eine Kindergartenregelgruppe geeignet. Es fehlt jedoch ein kleiner, so genannter Büroraum, für die Gruppenleitung. Am selben Tag wurde vom Kloster mitgeteilt, dass kein gesondert Raum zur Verfügung steht. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass der Gesamtmietpreis (einschl. Betriebskosten, Heizkosten, Warmwasser, Elektrizität, ausschließlich Abfall) für den 175 qm großen Raum monatlich 1.225,00 € (7,00 €/qm) (jährl. 14.700,00 €) beträgt.

Als Spielplatz kann der Burgwaldspielplatz genutzt werden. Da der Platz nicht in unmittelbarer Nähe zum Gruppenraum liegt, ist für die Regelgruppe eine weitere Kraft (z. B. FSJler) erforderlich.

Kosten entstehen für eine kind- und personalgerechte Ausstattung.

Soweit kein zusätzlicher Raum zur Verfügung steht, wird keine Betriebserlaubnis

von der Landesschulbehörde erteilt.

Eventuell besteht die Möglichkeit einen Teil des Saales für einen Büroraum abzutrennen. Dieses ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.