Betreff
Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gartenstraße" - 2. Änderung
Vorlage
DS-18-0207
Art
Sitzungsvorlage

Es ist vorgesehen, dass der Rat der Stadt Dinklage den Bebauungsplan Nr. 17 „Gartenstraße“ – 2. Änderung - in seiner Sitzung am 26.06.2018 als Satzung beschließt.

 

Um diese Planung zu sichern, schlägt die Verwaltung vor, bis zur Rechtskraft dieser Bebauungsplanänderung eine Veränderungssperre zu erlassen. Die Veränderungssperre ist vom Rat als Satzung zu beschließen. Der Wortlaut der zu beschließenden Satzung ist der Anlage zu dieser Drucksache zu entnehmen.

Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung der Satzung in Kraft.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass von dieser Veränderungssperre jederzeit Ausnahmen zugelassen werden können, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen; zum Beispiel, wenn die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit den Zielen des künftigen Bebauungsplanes festgestellt wird.