Betreff
Bebauungsplan Nr. 33 "Plaggenriehe" - 1. Änderung (beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB);
a) Beratung und Annahme des Entwurfs
b) Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-18-0209
Art
Sitzungsvorlage

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat in seiner Sitzung am 13.02.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 33 „Plaggenriehe“ mit dem Ziel zu ändern, die Begrenzung auf maximal zwei Wohneinheiten je Gebäude für eine Bauzeile an der Quakenbrücker Straße aufzuheben und ggfs. die Baugrenzen zu verschieben (1. Änderung).

Diese B-Plan-Änderung soll laut Beschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden.

 

Inzwischen wurden hinsichtlich der Verschiebung der Baugrenze Gespräche mit der Straßenbaubehörde geführt. Außerdem wurde die Angelegenheit im  Arbeitskreis „Nachverdichtung“ beraten. Danach soll die Zahl der Wohneinheiten an der Quakenbrücker Straße und am Höner Markweg erhöht werden; gleichzeitig soll hier aber eine Höhenbegrenzung vorgenommen werden.

 

Auf Grundlage dieser Beratung wurde ein Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Plaggenriehe“ erstellt (s. Anlage), der nunmehr ins Verfahren gegeben werden soll.