Betreff
Entwidmung eines Teilstücks der Dieselstraße
Vorlage
DS-18-0212
Art
Sitzungsvorlage

Die Dieselstraße ist seit dem Jahr 1970  gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Im Zuge der Entstehung des Gewerbegebietes „An den Fischteichen“ und des Neubaus der Umgehungsstraße  „Dinklager Ring“  wurde die Dieselstraße am Industriering für den Durchgangsverkehr gesperrt (Sackgasse).

 

Da der nördlich an die Straße angrenzende Gewerbebetrieb sein Betriebsgelände inzwischen auf die gegenüberliegende südliche Straßenseite ausgedehnt hat, wird das dazwischenliegende Teilstück der Dieselstraße nicht mehr für den öffentlichen Verkehr benötigt. Auf den anliegenden Lageplan wird verwiesen.

 

Gem. § 8 Nds. Straßengesetz sollen Straßen, die keine Verkehrsbedeutung mehr haben, „eingezogen“ (d. h. entwidmet) werden. Die Absicht einer Einziehung ist mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu geben. Nach Ablauf der Frist ist die Einziehung mit Angabe des Tages, an dem die Eigenschaft als Straße endet, öffentlich bekanntzumachen.

 

Falls auf Dauer eine Bebauung der Straßenfläche vorgesehen sein sollte, wäre das nur bei einer Änderung des Bebauungsplanes möglich..