Betreff
Erlass von Veränderungssperren für den Bereich der Bebauungspläne Nr. 18 "Jahnstraße", Nr. 27 "Haverkamp" und Nr. 28 "Ovelgönne"
Vorlage
DS-18-0213
Art
Sitzungsvorlage

Im Jahr 2013 wurden vom Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage für eine Vielzahl von Bebauungsplänen – unter anderem für die Bebauungspläne Nr. 18, 27 und 28 – Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungsplanänderungen gefasst, um die Bebauungspläne an die heutigen Gegebenheiten anzupassen und einem Bau von unmaßstäblichen Gebäuden vorzubeugen. Einige B-Plan-Änderungen sind inzwischen rechtskräftig; andere befinden sich im Verfahren.

Aktuell hat sich ein Arbeitskreis „Nachverdichtung“ gebildet, der für jede einzelne Straße festlegt, wie viele Wohneinheiten je Gebäude und welche Gebäudehöhe bei künftigen Bauvorhaben zulässig sein sollen. Um zu gewährleisten, dass  dieses Konzept  in den   betroffenen Bebauungsplanänderungen umgesetzt  wird, bevor durch entgegenstehende Bauvorhaben „Fakten“ geschaffen werden, schlägt die Verwaltung vor, bis zur Rechtskraft der Bebauungsplanänderungen jeweils eine Veränderungssperre zu beschließen. Dabei sollen zunächst die Bebauungspläne 18, 27 und 28 berücksichtigt werden, da hier aufgrund des Alters der Baugebiete Grundstücksverkäufe anstehen bzw. bereits Anfragen vorliegen. .

 

Die Veränderungssperren sind vom Rat als Satzung zu beschließen. Der Wortlaut der zu beschließenden Satzungen ist der Anlage zu dieser Drucksache zu entnehmen.

Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung der Satzung in Kraft.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass von diesen Veränderungssperren jederzeit Ausnahmen zugelassen werden können, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen; zum Beispiel, wenn die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit den Zielen des Nachverdichtungskonzeptes und den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes festgestellt wird..