a) Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017
b) Entlastung des Bürgermeisters für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
Das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss 2017
geprüft und im Prüfungsbericht nachfolgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach
den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen
und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus wird bestätigt, dass
§
die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden
sind,
§
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden
Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze
und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
§ überwiegend vollständig die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Dinklage darstellt.
Sofern zuvor die Unterrichtung des Rates über die über- und außerplanmäßigen
Bewilligungen vorgenommen worden bzw. für die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen die Entscheidung des Rates eingeholt worden ist, hat das RPA
keine Bedenken, dass der Rat der Stadt Dinklage über den Jahresabschluss 2017
beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung
erteilt.“
Aus
dem Jahresabschluss 2017 sind die folgenden Ergebnisse zu entnehmen:
1.
Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis: 2.410.697,72 €
2.
Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis: 436.464,42 €
Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Dinklage wurde den Ratsmitgliedern mit
Schreiben vom 30.04.2018 zugeleitet; der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta inkl. Stellungnahme des
Bürgermeisters per Mail am 19.02.2018.