Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
DS-18-0230
Art
Sitzungsvorlage

1. Oberschule

Das Budget der Oberschule ist im Jahr 2017 um 17.524,80 € überschritten worden.

Zurückzuführen ist dieses hauptsächlich auf Folgekosten der Sanierung des Gebäudes. So haben sich die Wartungskosten (für die Wartung der Außentüren, raumlufttechnische Anlagen, Rauchabzugsanlagen, elektrische Drehtürantriebe etc.) erhöht. Diese belaufen sich nunmehr auf jährlich ca. 18.600 € (durchschnittliche Kosten).

Ferner haben sich die Wartungs-/Mietkosten im Bereich der EDV erheblich erhöht; diese belaufen sich mittlerweile auf jährlich ca. 4.600 €.

Zudem ist für die Schule im Rahmen der Sanierung neues Schulmobiliar (Stühle, Tische, Schränke) angeschafft worden; die Kosten beliefen sich auf ca. 11.400 €. Hiervon sind 9.814,17 € bereits am 19.12.2017 überplanmäßig genehmigt worden.

Aufgrund der erhöhten Sachbeschädigung ist ein Sicherheitsdienst zur Bewachung des Geländes beauftragt worden. Die Kosten beliefen sich hierfür im Jahr 2017 auf 2.784,60 €.

 

2. Hallenbad

Das Budget „Hallenbad“ ist im Jahr 2017 um 5.263,77 € überschritten worden.

Das Hallenbad und das Freibad ist zusammen als Betrieb gewerblicher Art (BgA) festgesetzt worden. Die entsprechenden Unterlagen sowie die anschließenden Vorsteueranmeldungen für die Jahr 2010 bis 2016 ist durch einen Steuerberater erstellt worden. Die Kosten des Steuerberaters beliefen sich für die gesamten Jahre auf 10.943,90 €.

Nach § 118 NSchG gewährt der Landkreis zu den Kosten der schulischen Nutzung im Sekundarbereich eine Zuwendung von ca. 47 %.

 

3. Jahnstadion

Das Budget ist um 4.769,37 € überschritten worden. Der TVD hat diesen Betrag – bis auf einen geringen Betrag – erstattet. Der nicht erstattete Betrag (Buchung zweiter Rechnungen nach Erhalt des Erstattungsbetrages) wird beim Budget 2018 entsprechend gekürzt.

 

 

 

 

4. Soziale Leistungen

Das Budget „Soziale Leistungen“ ist im Jahr 2017 um 33.304,47 € überschritten worden.

Zurückzuführen ist dieses auf erhöhte Aufwendungen für Wohngeld (ca. 12.000 €) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (ca. 21.700 €).

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezifferten sich im Jahr 2017 auf rd.  371.700 €; geplant waren 350.000 €.

Der Anstieg der Aufwendungen beim Wohngeld ist u. a. auf die Wohngeldreform 2016 und die damit verbundene Anpassung des Wohngeldes an die Miet– und Einkommensentwicklung zurück zu führen. Es erfolgte eine deutliche Anhebung der Wohngeldhöchstbeträge. Zusätzlich wurden die Tabellenwerte nach dem Wohngeldrecht wesentlich erhöht.

Das Jobcenter Vechta hat viele Familien aufgefordert, einen Wohngeldantrag zu stellen, da der Wohngeldanspruch und der Bezug von Kinderzuschlag für die Familien eine wesentliche Einkommenserhöhung bedeutet.

Ferner sind Personen, die im Jahr 2016 Grundsicherung erhalten haben, im Laufe des Jahres in den Wohngeldbezug gewechselt, da der Leistungsanspruch im Wohngeld höher war.

Sowohl die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als auch nach Wohngeldrecht werden von Land bzw. Landkreis erstattet.

 

5. Teilhaushalt 3

Die überplanmäßigen Aufwendungen des Budgets „Teilhaushalt 3“ belaufen sich im Jahr 2017 auf 170.807,86 €. Zurückzuführen ist dieses hauptsächlich auf erhöhte Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage (147.768 €) und für die Kreisumlage (45.957 €).

 

6. Teilhaushalt 4

Das Budget „Teilhaushalt 4“ wurde im Jahr 2017 um 13.204,10 € überschritten.

Zurückzuführen ist dieses hauptsächlich auf die 50 %ige Beteiligung der Stadt Dinklage an den Unterhaltungskosten für die Regenwasserkanäle.

Die Rechnung des OOWV fiel im Jahr 2017 – im Vergleich zu den Vorjahren – wesentlich höher aus. Ursächlich hierfür ist eine Vielzahl von Maßnahmen, die in 2016 durchgeführt wurden. Diese Maßnahmen wurden in den Jahren zuvor geschoben. Der 50%ige Anteil ist der Stadt Dinklage in 2017 in Rechnung gestellt worden.

 

7. Personalaufwendungen

Der Ansatz der Personalkosten ist um 12.882,95 € überschritten worden. Die reinen Personalaufwendungen (ohne Rückstellungen und ehrenamtliche und sonstig Tätige) beziffern sich auf 3.240.937,82 € und sind mit 59.462,18 € unter dem Ansatz geblieben.

 

8. Aufwendungen Veräußerung Grundstücke – Wallfläche Trenkampsbach

In 2017 ist das letzte Grundstück im Wohnbaugebiet „Trenkampsbach“ veräußert worden. Das Grundstück umfasste eine Wohnbaufläche und eine Wallfläche. Die Wallfläche ist unter Buchwert veräußert worden, welches einen außerordentlichen Aufwand in Höhe von 2.088,37 € nach sich zog.

Geplant waren keine außerordentlichen Aufwendungen, so dass diese außerplanmäßig zu genehmigen sind.

 

 

 

 

 

 

 

9. Reinigungsgerät Grundschule Kardinal-von-Galen

Bei der Grundschule Kardinal-von-Galen wurden im Rahmen der Sanierung die bisherigen Teppichböden durch Kunststoffböden ausgetauscht. Diese Böden sind mit einem Nassreinigungsgerät zu reinigen. Das Reinigungsgerät wurde unverzüglich zu Schulbeginn benötigt. Entsprechende Mittel waren im Haushalt nicht eingeplant; die außerplanmäßigen Auszahlungen belaufen sich auf 6.134,68 €.

 

10. Wiesenweg

Die Kosten für den Ausbau der Straße „Wiesenweg“ sind seinerzeit mit 400.000,00 € ermittelt worden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2015 eingestellt worden.

In der ersten Kostenschätzung waren Unwägbarkeiten wegen einer möglichen PAK-Belastung nicht einkalkuliert. Auch wurde der hohe Grundwasserstand nicht ausreichend berücksichtigt.

Die überplanmäßigen Auszahlungen beziffern sich zurzeit auf 93.236,69 €. Die Schlussrechnungen sowohl der ausführenden Baufirma als auch des Ingenieurbüros stehen noch aus. Voraussichtlich werden sich die überplanmäßigen Auszahlungen – nach Vorlage aller Rechnungen – auf ca. 147.000,00 € belaufen.

 

11. Gewerbegebiet „Bahler Grund“

Für den Bau der Straße „Bählinger Bach“ wurden im Haushalt  2013 Mittel in Höhe von 120.000,00 € eingeplant.

Für die Anlegung einer Abbiegespur auf der Märschendorfer Straße wurden im Haushalt 2016    200.000,00 € eingeplant.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta ist der Auffassung, dass diese beiden Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

Somit standen für die gesamte Maßnahme 320.000,00 € zur Verfügung.

Nach Abrechnung der letzten Leistungen belaufen sich die Auszahlungen für die Straße „Bählinger Bach“ auf 129.006,10 € und für die Abbiegespur auf 86.826,94 €.

Insofern sind die Mittel für den Bau der Straße „Bählinger Bach“ um 9.006,10 € überschritten worden. Die Gesamtmaßnahme hat den Ansatz um 104.166,96 € unterschritten.

 

12. Unterrichtung des Rates in Fällen von unerheblicher Bedeutung

Gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG entscheidet in Fällen von unerheblicher Bedeutung (unter 2.000,00 € im konsumtiven Bereich, unter 5.000,00 € im investiven Bereich) der Bürgermeister; der Rat ist zu unterrichten. Folgende Haushaltsüberschreitungen hat der Bürgermeister am 25.07.2018 genehmigt; der Rat wird nunmehr hiervon unterrichtet:

 

konsumtiv:

  • Märkte: Ansatz um 776,48 € überschritten
  • Horte: Ansatz um 469,18 € überschritten (Einnahmedefizit aus den Elternbeiträgen)
  • Bewirtschaftungskosten: Ansatz um 686,20 € überschritten
  • Aufwendungen Veräußerung Grundstücke – Wegefläche in Höne: kein Ansatz; Überschreitung = 1.078,70 € (Veräußerung der Fläche unter Buchwert)
  • Aufwendungen Veräußerung Grundstücke – Wegefläche in Langwege: kein Ansatz; Überschreitung = 1.148,85 € (Veräußerung der Flächen unter Buchwert)

 

investiv:

  • Großtagespflegestelle Investitionszuschuss: Ansatz um 1.227,80 € überschritten (Auszahlung gemäß Richtlinie, Übernahme Gebühren der Baugenehmigung)