1.
Oberschule
Das
Budget der Oberschule ist im Jahr 2017 um 17.524,80 € überschritten worden.
Zurückzuführen
ist dieses hauptsächlich auf Folgekosten der Sanierung des Gebäudes. So haben
sich die Wartungskosten (für die Wartung der Außentüren, raumlufttechnische
Anlagen, Rauchabzugsanlagen, elektrische Drehtürantriebe etc.) erhöht. Diese
belaufen sich nunmehr auf jährlich ca. 18.600 € (durchschnittliche Kosten).
Ferner
haben sich die Wartungs-/Mietkosten im Bereich der EDV erheblich erhöht; diese
belaufen sich mittlerweile auf jährlich ca. 4.600 €.
Zudem
ist für die Schule im Rahmen der Sanierung neues Schulmobiliar (Stühle, Tische,
Schränke) angeschafft worden; die Kosten beliefen sich auf ca. 11.400 €.
Hiervon sind 9.814,17 € bereits am 19.12.2017 überplanmäßig genehmigt worden.
Aufgrund
der erhöhten Sachbeschädigung ist ein Sicherheitsdienst zur Bewachung des
Geländes beauftragt worden. Die Kosten beliefen sich hierfür im Jahr 2017 auf
2.784,60 €.
2.
Hallenbad
Das
Budget „Hallenbad“ ist im Jahr 2017 um 5.263,77 € überschritten worden.
Das
Hallenbad und das Freibad ist zusammen als Betrieb gewerblicher Art (BgA)
festgesetzt worden. Die entsprechenden Unterlagen sowie die anschließenden
Vorsteueranmeldungen für die Jahr 2010 bis 2016 ist durch einen Steuerberater
erstellt worden. Die Kosten des Steuerberaters beliefen sich für die gesamten
Jahre auf 10.943,90 €.
Nach § 118 NSchG gewährt der Landkreis zu den Kosten der
schulischen Nutzung im Sekundarbereich eine Zuwendung von ca. 47 %.
3.
Jahnstadion
Das Budget ist um 4.769,37 € überschritten worden. Der TVD
hat diesen Betrag – bis auf einen geringen Betrag – erstattet. Der nicht
erstattete Betrag (Buchung zweiter Rechnungen nach Erhalt des
Erstattungsbetrages) wird beim Budget 2018 entsprechend gekürzt.
4.
Soziale Leistungen
Das
Budget „Soziale Leistungen“ ist im Jahr 2017 um 33.304,47 € überschritten
worden.
Zurückzuführen
ist dieses auf erhöhte Aufwendungen für Wohngeld (ca. 12.000 €) und Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (ca. 21.700 €).
Die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezifferten sich im Jahr 2017
auf rd. 371.700 €; geplant waren 350.000
€.
Der
Anstieg der Aufwendungen beim Wohngeld ist u. a. auf die Wohngeldreform 2016
und die damit verbundene Anpassung des Wohngeldes an die Miet– und
Einkommensentwicklung zurück zu führen. Es erfolgte eine deutliche Anhebung der
Wohngeldhöchstbeträge. Zusätzlich wurden die Tabellenwerte nach dem
Wohngeldrecht wesentlich erhöht.
Das
Jobcenter Vechta hat viele Familien aufgefordert, einen Wohngeldantrag zu
stellen, da der Wohngeldanspruch und der Bezug von Kinderzuschlag für die
Familien eine wesentliche Einkommenserhöhung bedeutet.
Ferner
sind Personen, die im Jahr 2016 Grundsicherung erhalten haben, im Laufe des
Jahres in den Wohngeldbezug gewechselt, da der Leistungsanspruch im Wohngeld
höher war.
Sowohl
die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als auch nach Wohngeldrecht
werden von Land bzw. Landkreis erstattet.
5.
Teilhaushalt 3
Die
überplanmäßigen Aufwendungen des Budgets „Teilhaushalt 3“ belaufen sich im Jahr
2017 auf 170.807,86 €. Zurückzuführen ist dieses hauptsächlich auf erhöhte Aufwendungen
für die Gewerbesteuerumlage (147.768 €) und für die Kreisumlage (45.957 €).
6.
Teilhaushalt 4
Das
Budget „Teilhaushalt 4“ wurde im Jahr 2017 um 13.204,10 € überschritten.
Zurückzuführen
ist dieses hauptsächlich auf die 50 %ige Beteiligung der Stadt Dinklage an den
Unterhaltungskosten für die Regenwasserkanäle.
Die
Rechnung des OOWV fiel im Jahr 2017 – im Vergleich zu den Vorjahren –
wesentlich höher aus. Ursächlich hierfür ist eine Vielzahl von Maßnahmen, die
in 2016 durchgeführt wurden. Diese Maßnahmen wurden in den Jahren zuvor
geschoben. Der 50%ige Anteil ist der Stadt Dinklage in 2017 in Rechnung
gestellt worden.
7.
Personalaufwendungen
Der
Ansatz der Personalkosten ist um 12.882,95 € überschritten worden. Die reinen
Personalaufwendungen (ohne Rückstellungen und ehrenamtliche und sonstig Tätige)
beziffern sich auf 3.240.937,82 € und sind mit 59.462,18 € unter dem Ansatz
geblieben.
8.
Aufwendungen Veräußerung Grundstücke – Wallfläche Trenkampsbach
In
2017 ist das letzte Grundstück im Wohnbaugebiet „Trenkampsbach“ veräußert
worden. Das Grundstück umfasste eine Wohnbaufläche und eine Wallfläche. Die
Wallfläche ist unter Buchwert veräußert worden, welches einen außerordentlichen
Aufwand in Höhe von 2.088,37 € nach sich zog.
Geplant
waren keine außerordentlichen Aufwendungen, so dass diese außerplanmäßig zu
genehmigen sind.
9.
Reinigungsgerät Grundschule Kardinal-von-Galen
Bei
der Grundschule Kardinal-von-Galen wurden im Rahmen der Sanierung die bisherigen
Teppichböden durch Kunststoffböden ausgetauscht. Diese Böden sind mit einem
Nassreinigungsgerät zu reinigen. Das Reinigungsgerät wurde unverzüglich zu
Schulbeginn benötigt. Entsprechende Mittel waren im Haushalt nicht eingeplant;
die außerplanmäßigen Auszahlungen belaufen sich auf 6.134,68 €.
10.
Wiesenweg
Die
Kosten für den Ausbau der Straße „Wiesenweg“ sind seinerzeit mit 400.000,00 €
ermittelt worden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2015 eingestellt
worden.
In
der ersten Kostenschätzung waren Unwägbarkeiten wegen einer möglichen
PAK-Belastung nicht einkalkuliert. Auch wurde der hohe Grundwasserstand nicht
ausreichend berücksichtigt.
Die
überplanmäßigen Auszahlungen beziffern sich zurzeit auf 93.236,69 €. Die
Schlussrechnungen sowohl der ausführenden Baufirma als auch des Ingenieurbüros
stehen noch aus. Voraussichtlich werden sich die überplanmäßigen Auszahlungen –
nach Vorlage aller Rechnungen – auf ca. 147.000,00 € belaufen.
11.
Gewerbegebiet „Bahler Grund“
Für
den Bau der Straße „Bählinger Bach“ wurden im Haushalt 2013 Mittel in Höhe von 120.000,00 €
eingeplant.
Für
die Anlegung einer Abbiegespur auf der Märschendorfer Straße wurden im Haushalt
2016 200.000,00 € eingeplant.
Das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta ist der Auffassung, dass diese
beiden Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Somit
standen für die gesamte Maßnahme 320.000,00 € zur Verfügung.
Nach
Abrechnung der letzten Leistungen belaufen sich die Auszahlungen für die Straße
„Bählinger Bach“ auf 129.006,10 € und für die Abbiegespur auf 86.826,94 €.
Insofern
sind die Mittel für den Bau der Straße „Bählinger Bach“ um 9.006,10 €
überschritten worden. Die Gesamtmaßnahme hat den Ansatz um 104.166,96 €
unterschritten.
12. Unterrichtung des Rates in Fällen von unerheblicher
Bedeutung
Gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG entscheidet in Fällen von unerheblicher Bedeutung (unter 2.000,00 € im konsumtiven Bereich, unter 5.000,00 € im investiven Bereich) der Bürgermeister; der Rat ist zu unterrichten. Folgende Haushaltsüberschreitungen hat der Bürgermeister am 25.07.2018 genehmigt; der Rat wird nunmehr hiervon unterrichtet:
konsumtiv:
- Märkte: Ansatz um 776,48 € überschritten
- Horte: Ansatz um 469,18 € überschritten (Einnahmedefizit aus den Elternbeiträgen)
- Bewirtschaftungskosten: Ansatz um 686,20 € überschritten
- Aufwendungen Veräußerung Grundstücke – Wegefläche in Höne: kein Ansatz; Überschreitung = 1.078,70 € (Veräußerung der Fläche unter Buchwert)
- Aufwendungen Veräußerung Grundstücke – Wegefläche in Langwege: kein Ansatz; Überschreitung = 1.148,85 € (Veräußerung der Flächen unter Buchwert)
investiv:
- Großtagespflegestelle Investitionszuschuss: Ansatz um 1.227,80 € überschritten (Auszahlung gemäß Richtlinie, Übernahme Gebühren der Baugenehmigung)