Betreff
Bebauungsplan Nr. 26 "Riedenweg I" - 3. Änderung (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB)
a) Aufstellungsbeschluss
b) Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-18-0235
Art
Sitzungsvorlage

Für den Bebauungsplan Nr. 26 „Riedenweg I“ aus dem Jahr 1972 wurden bisher für zwei Teilbereiche Änderungen durchgeführt (s. anl. Übersichtsplan).  Sowohl der Ursprungsplan als auch die 1. und die 2. Änderung des Bebauungsplanes setzen eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschossflächenzahl von 0,4 bzw. 0,5 fest. Außerdem ist überall eine II-geschossige Bebauung zulässig.

Die zulässige Überschreitung der Grundflächenzahl mit Nebenanlagen und Pflasterflächen ist in den einzelnen Änderungsbereichen jedoch recht  unterschiedlich: sie reicht von 20 % bis 100 %).

 

Im Sinne der gegenwärtig angestrebten innerstädtischen Nachverdichtung bestehender Baugebiete schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan Nr. 26 „Riedenweg I“ für alle Wohnbaugrundstücke  im gesamten Geltungsbereich (einschl. 1. und 2. Änderung) in der Weise zu ändern, dass die Grundflächenzahl einheitlich – wie heute allgemein üblich - auf  0,4 und die Geschossflächenzahl entsprechend auf 0,8 festgesetzt wird. Außerdem sollte die in der 1. Änderung enthaltene textliche Festsetzung  Nr. 5 zur Begrenzung in Bezug auf  Nebenanlagen gestrichen werden. Damit wäre dann im gesamten Plangebiet gem. BauNVO einheitlich eine 50 %ige Überschreitung für Nebenanlagen zulässig.

Die übrigen Festsetzungen (II-Geschossigkeit, Firsthöhe 8,50 m, max. 2 WE) sollen bestehen bleiben.

 

Im Rahmen dieser Bebauungsplanänderung sollte gleichzeitig eine Anpassung an die heutigen Gegebenheiten erfolgen. Unter anderem sollte der geplante private Stichweg zur Erschließung von 4 Baugrundstücken an der Westseite des Wiesenwegs als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“  ausgewiesen werden. Der Anschluss dieses Weges an den Wiesenweg ist  allerdings so vorzunehmen, dass die als zu erhalten festgesetzte Eiche auf der öffentlichen Grünfläche am Wiesenweg nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird in der Sitzung vorgestellt werden.