Betreff
Widmung von Gemeindestraßen
Vorlage
DS-18-0282
Art
Sitzungsvorlage

Eine Widmung ist eine Erklärung der Kommune mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.

Gemäß Nieders. Straßengesetz sind alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Diese Widmung wird durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen.  Für die Widmung der Gemeindestraßen ist somit die Stadt Dinklage zuständig. Bei der Widmung sind die Straßengruppe, zu der die Straße gehört, sowie Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise festzulegen. Die Widmung wird durch den Rat beschlossen und ist anschließend öffentlich bekannt zu machen.

 

Von den in Dinklage vollständig ausgebauten Gemeindestraßen sind folgende Straßen noch nicht gewidmet:

Von-Stauffenberg-Straße, Dietrich-Bonhoeffer-Straße, Laurentius-Siemer-Straße, Titus-Horten-Straße, Alfred-Delp-Weg, Maximilien-Kolbe-Weg, Georg-Elser-Weg, Pohlkamp, Schlehenweg, Haselnussweg, Weißdornweg und „Am Bählinger Bach“.

Weiterhin sind die Gemeindestraßen Nr. 91 „Eibenweg“ und Nr. 192 „Edith-Stein-Straße“ in den letzten Jahren verlängert worden; die seinerzeitige Widmung ist auf diese Erweiterung auszudehnen..