1. Hallenbad
Im Rahmen der Sanierung wurde eine neue
Chlorgasanlage installiert. Die Unterhaltung dieser Anlage verursacht
wesentlich höherer Kosten als bisher. Die Mehraufwendungen belaufen sich auf
ca. 3.300,00 €.
Außerdem mussten für das Hallenbad
zusätzliche Wartungsverträge für Brandmeldeanlagen, Beleuchtungsanlagen,
Elektroinstallation, Be- und Entlüftungsanlage und Wasseraufbereitungsanlage
abgeschlossen werden. Die Mehraufwendungen belaufen sich auf 4.200,00 €.
Ferner mussten im Zusammenhang mit der
Sanierung des Hallenbades diverse Vermögensgegenstände (Anschaffungswert unter
800 €) angeschafft werden (u. a. Liege, Verbandschrank, Erste-Hilfe-Koffer,
Wagen für Gerätschaften, Schaukasten, Säulenvitrine, Telefonanlage, Notebook,
Waschmaschine). Die Gesamtkosten für diese Gegenstände belaufen sich auf rd. 8.500,00 €. Entsprechende
Haushaltsmittel sind bei der Sanierung des Hallenbades eingeplant worden
(investiver Bereich); jedoch nicht bei der Anschaffung von Vermögengegenständen
unter 800,00 € (konsumtiver Bereich).
Gesamt überplanmäßigen Aufwendungen =
16.000 €
2. Oberschule
Für die Oberschule ist ein
Sicherheitsdienst beauftragt worden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2018
nicht eingeplant worden. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf rd. 5.000,00 €.
Ferner war eine Überprüfung der
elektrischen Einrichtung vorgeschrieben. Die Kosten beliefen sich auf ca.
8.000,00 €; eingeplant waren hierfür im Haushalt 2018 lediglich 4.000,00 €. Die
Mehraufwendungen belaufen sich somit auf 4.000,00
€.
Im Übrigen ist das Gebäude durch
Vandalismus beschädigt worden (Beschädigung von Lamellen, Abflussrohre etc.).
Ein Verursacher konnte nicht ermittelt werden. Die Kosten für die Reparatur
belaufen sich auf rd. 3.700,00 €.
Gesamt überplanmäßigen Aufwendungen =
12.700 €
3. Oberschule – Musikinstrumente
Für die Anschaffung neuer
Musikinstrumente für die Oberschule wurden im Jahr 2017 Mittel in Höhe von
6.000,00 € eingeplant. Die Instrumente wurden wegen Lieferprobleme im Jahr 2017
nicht angeschafft. Die Mittel konnten aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht in
das Folgejahr übertragen werden. Die Musikinstrumente werden benötigt.
überplanmäßige Aufwendungen = 6.000,00
€
4.
Horte
Im Haushalt 2018 wurden 33.600,00 € pro Hort veranschlagt,
für zwei Horte somit zusammen 67.200,00 €.
Der Ansatz wird um 5.523,34 € überschritten.
Lt. Vertrag über den Betrieb und die Finanzierung von
Kindertagesstätten (Horte) mit dem Verein Pro Jugend e. V. wird der endgültige
betragsmäßige Zuschuss durch das jährliche Rechnungsergebnis bestimmt. Größere
Abweichungen vom Haushaltsvoranschlag sind zu begründen. Die Abrechnung und
Begründung wurden vorgelegt.
Die Abweichungen werden damit begründet, dass sich die
Einnahmen (Einnahmedefizit aus den Elternbeiträgen) gegenüber dem
Haushaltsvoranschlag verringert haben.
Außerdem wurde in den letzten 5 Monaten des Jahres 2017 noch
der geringere Zuschuss in Höhe von 17.000 € statt wie ab 2018 21.000,00 € anteilig überwiesen. Dieses
wurde versehentlich bei der Veranschlagung der Aufwendungen im städtischen
Haushalt 2018 nicht berücksichtigt.
5.
Grabenverrohrung Kolpingstraße
In 2016 war Baubeginn der Maßnahme „Grabenverrohrung der
Kolpingstraße“. Ursprünglich standen Haushaltsmittel in Höhe von 55.000,00 €
zur Verfügung. Nach Fertigstellung der Maßnahme im Jahr 2017 beliefen sich die
Gesamtkosten auf 111.070,18 €; die Differenz wurde überplanmäßig genehmigt.
Dabei wurden die anfallenden Ingenieurkosten nicht
berücksichtigt. Hierfür sind nunmehr Mittel in Höhe von 7.155,12 € für die
Maßnahme erforderlich.