Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Drostestraße/Nelkenstraße zur Ausweisung eines "Sondergebietes großflächiger Einzelhandel"; (beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB)
a) Erneuter Aufstellungsbeschluss mit Änderung des Geltungsbereiches und der Bezeichnung
b) Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-18-0303
Art
Sitzungsvorlage

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat in seiner Sitzung am 13.02.2018 auf Antrag beschlossen, für den Bereich zwischen Lange Straße, Friedhofsweg, Drostestraße und Nelkenstaße einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Nr. 104 „Lange Straße/Drostestraße“ aufzustellen. Darin sollten ein „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ und „Mischgebiete“ ausgewiesen werden. Vor Erstellung des Vorentwurfes sollten die notwendigen Gutachten eingeholt werden.

 

In der Zwischenzeit haben  Abstimmungsgespräche u.a. mit dem Landkreis Vechta, der GMA (Gesellschaft für Markt und Absatzforschung, Ludwigsburg) sowie dem Antragsteller  stattgefunden.

 

Es wurde vom Antragsteller gewünscht, dass der Geltungsbereich sich nunmehr ausschließlich auf den Bereich des Verbrauchermarktes „Netto“ beschränken soll (SO-Gebiet). – Für den südlichen Bereich (MI-Gebiet)sind die Planungsabsichten zum jetzigen Zeitpunkt noch zu unkonkret, sodass eine Bauleitplanung entbehrlich ist .

 

 Die GMA hat die Einzelhandelssituation in Dinklage untersucht:

 Einzelhandelsgroßprojekte müssen hinsichtlich des Umfangs ihrer Verkaufsfläche und in ihrem

Warensortiment so konzipiert sein, dass sie der zentralörtlichen Versorgungsfunktion und dem

Verflechtungsbereich entsprechen (Kongruenzgebot). Nach dem Kongruenzgebot ist zu prüfen, ob ein geplantes Einzelhandelsgroßprojekt dem zentralörtlichen Auftrag der planenden Gemeinde entspricht.

Verkaufsflächengröße, die Differenzierung des Sortiments u.a. nach periodischem und aperiodischem

Bedarf sowie zu vermutende vorhabenbedingte Veränderungen der Einzelhandelszentralitäten im

Einzugsbereich bzw. des regionalen Verkaufsflächenbesatzes können wesentliche Kenngrößen für die

Analyse und Bewertung der Auswirkungen eines geplanten Einzelhandelsgroßprojekts hinsichtlich des Kongruenzgebotes sein (Quelle: LROP Niedersachsen).

 

Es ist festzustellen, dass die geplante Erweiterung des Netto Marktes keine negativen Wirkungen auf die Situation des Einzelhandels in Dinklage hervorruft.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Fachausschusssitzung vorgestellt.