a) Erneuter Aufstellungsbeschluss mit Änderung des Geltungsbereiches und der Bezeichnung
b) Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat in seiner Sitzung am
13.02.2018 auf Antrag beschlossen, für den Bereich zwischen Lange Straße,
Friedhofsweg, Drostestraße und Nelkenstaße einen Bebauungsplan mit der
Bezeichnung Nr. 104 „Lange Straße/Drostestraße“ aufzustellen. Darin sollten ein
„Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ und „Mischgebiete“ ausgewiesen
werden. Vor Erstellung des Vorentwurfes sollten die notwendigen Gutachten
eingeholt werden.
In der Zwischenzeit haben
Abstimmungsgespräche u.a. mit dem Landkreis Vechta, der GMA
(Gesellschaft für Markt und Absatzforschung, Ludwigsburg) sowie dem
Antragsteller stattgefunden.
Es wurde vom Antragsteller gewünscht, dass der Geltungsbereich sich
nunmehr ausschließlich auf den Bereich des Verbrauchermarktes „Netto“
beschränken soll (SO-Gebiet). – Für den südlichen Bereich (MI-Gebiet)sind die
Planungsabsichten zum jetzigen Zeitpunkt noch zu unkonkret, sodass eine
Bauleitplanung entbehrlich ist .
Die GMA hat die
Einzelhandelssituation in Dinklage untersucht:
Einzelhandelsgroßprojekte
müssen hinsichtlich des Umfangs ihrer Verkaufsfläche und in ihrem
Warensortiment so konzipiert sein, dass sie der zentralörtlichen Versorgungsfunktion und dem
Verflechtungsbereich entsprechen (Kongruenzgebot). Nach dem Kongruenzgebot ist zu prüfen, ob ein geplantes Einzelhandelsgroßprojekt dem zentralörtlichen Auftrag der planenden Gemeinde entspricht.
Verkaufsflächengröße, die Differenzierung des Sortiments u.a. nach periodischem und aperiodischem
Bedarf sowie zu vermutende vorhabenbedingte Veränderungen der Einzelhandelszentralitäten im
Einzugsbereich bzw. des regionalen Verkaufsflächenbesatzes können wesentliche Kenngrößen für die
Analyse und Bewertung der Auswirkungen eines geplanten
Einzelhandelsgroßprojekts hinsichtlich des Kongruenzgebotes sein (Quelle: LROP
Niedersachsen).
Es ist festzustellen, dass die geplante Erweiterung des Netto Marktes keine negativen Wirkungen auf die Situation des Einzelhandels in Dinklage hervorruft.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Fachausschusssitzung vorgestellt.