Der Stadt
Dinklage liegt ein Antrag auf Einrichtung einer Großtagespflegestelle vor.
Eine
Erzieherin und eine ausgebildete Tagespflegeperson (Tagesmutter), beide aus
Dinklage, möchten in einem älteren Wohnhaus in Langwege I, Holdorfer Str., eine
Großtagespflegestelle mit 10 Betreuungsplätzen einrichten.
Die
gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass gleichzeitig nicht mehr als 10 Kinder
betreut werden und nicht mehr als 20 Verträge (10 Verträge je
Tagespflege-person) abgeschlossen werden dürfen.
Weitere
Ausführungen zur Kindertagespflege in anderen Räumen können aus der
Empfehlung
zur Anwendung und Umsetzung des § 23 SGB VIII (insbesondere Teil II)
entnommen
werden (siehe nachfolgenden Link) http://www.agjae.de/pics/medien/1_1414583228/Arbeitshilfe_Kindertagespflege.pdf
Beide
Personen sind aktuell bereits als Tagespflegepersonen tätig und betreuen
jeweils 5 Kinder, bzw. 2 Kinder in eigenen Räumen.
Die
Kinderbetreuung soll täglich von ca.
7:30 Uhr bis ca. 14:30 Uhr, bzw. flexibel je nach Bedarf der Eltern, erfolgen.
Betreut
werden Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren.
Es wird die
Übernahme der Kosten für die Einrichtung einer Großtagespflegestelle, sowie für
die laufenden Unterhaltungskosten (Miete und Nebenkosten), beantragt.
Bei dem
vorgesehenen Gebäude handelt es sich um ein älteres, seit mehreren Jahren
unbewohntes Wohnhaus in Langwege I.
Der
Eigentümer und Ehemann der Tagesmutter möchte das Wohnhaus wieder
herrichten
und dabei berücksichtigen, dass dort eine Großtagespflegestelle ein-
gerichtet werden
kann.
Da das
Gebäude im Außenbereich liegt, wurde beim Bauamt des Landreises Vechta eine
Bauvoranfrage zum Umbau von Wohnräumen zur Großtagespflege gestellt.
Laut
Bauvorbescheid ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.
Die
Antragstellerinnen möchten das Wohnhaus zu einem Mietpreis von
500 €
zuzüglich Nebenkosten anmieten und darin eine Großtagespflegestelle einrichten.
Die
Einrichtungskosten werden voraussichtlich ca. 40.000 € - 45.000 € betragen.
Förderung
Nach der
aktuell Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren werden Tagespflegeplätze mit je
4.000 € gefördert, wenn zuwendungsfähige Ausgaben mindestens in Höhe von 4.300
€ entstanden sind. Bei geringeren Kosten entsprechend rd. 93 % Förderung.
Bei 10
Plätzen max. Fördersumme 40.000 € bei Kosten von 43.000 €.
Die
Zweckbindung beträgt 7 Jahre.
Ein
entsprechender Antrag ist bei der Landesschulbehörde zu stellen.
Weiter
übernimmt der Landkreis Vechta mit max. 3.300 € je Tagespflegeplatz die
ungedeckten Kosten. Bei 10 Plätzen max. Fördersumme 33.000 €.
Kosten
Einrichtungskosten
Diese werden
zu rd. 93 % aus der Zuwendung des Landes abgedeckt.
Bei
Inanspruchnahme der Höchstfördersumme wären rd. 3.000 € aufzuwenden, die
aus den
Fördermittel des Landkreises abgedeckt werden.
Unterhaltungskosten/Betriebskosten
Miete und
Nebenkosten mtl. 500 €, jährlich 6.000 €
Nebenkosten
geschätzt mtl. 200 €, jährlich 2.400 €
Hierbei
handelt es sich ausschließlich um städtische Aufwendungen.
Info zum aktuellen Stand der
Tagespflege
12
Tagespflegepersonen betreuen zuhause
4 Tagespflegepersonen betreuen in 2
Großtagespflegestellen
78 Kinder
werden insgesamt betreut
Angesichts
des ständig steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen, insbesondere bei den unter
Dreijährigen, schlägt die Verwaltung vor, der Einrichtung einer weiteren
Großtagespflegestelle zuzustimmen, und einen Investitionskostenzuschuss in Höhe
der Kreiszuwendung (max. 33.000 €) zu gewähren, sowie die Miet- und
Neben-kosten zu übernehmen.