Betreff
Einrichtung einer Großtagespflegestelle
Vorlage
DS-18-0305
Art
Sitzungsvorlage

Der Stadt Dinklage liegt ein Antrag auf Einrichtung einer Großtagespflegestelle vor.

 

Eine Erzieherin und eine ausgebildete Tagespflegeperson (Tagesmutter), beide aus Dinklage, möchten in einem älteren Wohnhaus in Langwege I, Holdorfer Str., eine Großtagespflegestelle mit 10 Betreuungsplätzen einrichten.

 

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass gleichzeitig nicht mehr als 10 Kinder betreut werden und nicht mehr als 20 Verträge (10 Verträge je Tagespflege-person) abgeschlossen werden dürfen.

Weitere Ausführungen zur Kindertagespflege in anderen Räumen können aus der

Empfehlung zur Anwendung und Umsetzung des § 23 SGB VIII (insbesondere Teil II)

entnommen werden (siehe nachfolgenden Link) http://www.agjae.de/pics/medien/1_1414583228/Arbeitshilfe_Kindertagespflege.pdf

 

Beide Personen sind aktuell bereits als Tagespflegepersonen tätig und betreuen jeweils 5 Kinder, bzw. 2 Kinder in eigenen Räumen.

Die Kinderbetreuung soll täglich von  ca. 7:30 Uhr bis ca. 14:30 Uhr, bzw. flexibel je nach Bedarf der Eltern, erfolgen.

Betreut werden Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren.

 

Es wird die Übernahme der Kosten für die Einrichtung einer Großtagespflegestelle, sowie für die laufenden Unterhaltungskosten (Miete und Nebenkosten), beantragt.

 

Bei dem vorgesehenen Gebäude handelt es sich um ein älteres, seit mehreren Jahren unbewohntes Wohnhaus in Langwege I.

Der Eigentümer und Ehemann der Tagesmutter möchte das Wohnhaus wieder

herrichten und dabei berücksichtigen, dass dort eine Großtagespflegestelle ein-

gerichtet werden kann.

Da das Gebäude im Außenbereich liegt, wurde beim Bauamt des Landreises Vechta eine Bauvoranfrage zum Umbau von Wohnräumen zur Großtagespflege gestellt.

Laut Bauvorbescheid ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.

 

Die Antragstellerinnen möchten das Wohnhaus zu einem Mietpreis von

500 € zuzüglich Nebenkosten anmieten und darin eine Großtagespflegestelle einrichten.

Die Einrichtungskosten werden voraussichtlich ca. 40.000 € - 45.000 € betragen.

 

Förderung

Nach der aktuell Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren werden Tagespflegeplätze mit je 4.000 € gefördert, wenn zuwendungsfähige Ausgaben mindestens in Höhe von 4.300 € entstanden sind. Bei geringeren Kosten entsprechend rd. 93 % Förderung.

Bei 10 Plätzen max. Fördersumme 40.000 € bei Kosten von 43.000 €.

Die Zweckbindung beträgt 7 Jahre.

Ein entsprechender Antrag ist bei der Landesschulbehörde zu stellen.

 

Weiter übernimmt der Landkreis Vechta mit max. 3.300 € je Tagespflegeplatz die ungedeckten Kosten. Bei 10 Plätzen max. Fördersumme 33.000 €.

 

Kosten

Einrichtungskosten

Diese werden zu rd. 93 % aus der Zuwendung des Landes abgedeckt.

Bei Inanspruchnahme der Höchstfördersumme wären rd. 3.000 € aufzuwenden, die

aus den Fördermittel des Landkreises abgedeckt werden.

 

Unterhaltungskosten/Betriebskosten

Miete und Nebenkosten mtl. 500 €, jährlich 6.000 €

Nebenkosten geschätzt mtl. 200 €, jährlich 2.400 €

Hierbei handelt es sich ausschließlich um städtische Aufwendungen.

 

Info zum aktuellen Stand der Tagespflege

12 Tagespflegepersonen betreuen zuhause

  4 Tagespflegepersonen betreuen in 2 Großtagespflegestellen

78 Kinder werden insgesamt betreut

 

Angesichts des ständig steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen, insbesondere bei den unter Dreijährigen, schlägt die Verwaltung vor, der Einrichtung einer weiteren Großtagespflegestelle zuzustimmen, und einen Investitionskostenzuschuss in Höhe der Kreiszuwendung (max. 33.000 €) zu gewähren, sowie die Miet- und Neben-kosten zu übernehmen.